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Abschnitt 3.2.1 TRGS 401 - Hautgefährdende Gefahrstoffe

(1) Gefahrstoffe sind hautgefährdend, wenn sie zu Hauterkrankungen (Verätzungen, Hautreizungen, irritative Kontaktekzeme) führen können, und eines der nachfolgend genannten Kriterien aufweisen:

  1. 1.

    Einstufung nach:

    • R34 (Verursacht Verätzungen),

    • R35 (Verursacht schwere Verätzungen),

    • R38 (Reizt die Haut),

    • R66 (Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen)

  2. 2.

    pH-Wert <= 2 oder >= 11,5, der zur Einstufung als ätzend führt, falls keine gegenteiligen Erkenntnisse vorliegen.