Abschnitt 10 TRG 402 - Übergangsregel (1)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Die TRG 402 ist spätestens mit dem Beginn des auf ihre Veröffentlichung durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt folgenden 6. Kalendermonats anzuwenden.