Abschnitt 4 SprengLR 010 - Zuordnen nach Änderung der Voraussetzungen
Wird der Stoff, der Gegenstand oder die Verpackung geändert, so ist eine neue Zuordnung erforderlich.
Wird der Stoff, der Gegenstand oder die Verpackung geändert, so ist eine neue Zuordnung erforderlich.