TRB 513 - TR Druckbehälter 513

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 2 TRB 513 - Allgemeines (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

2.1 Die Abnahmeprüfung besteht aus Ordnungsprüfung, Prüfung der Ausrüstung und Prüfung der Aufstellung.

2.2 Ziel der Abnahmeprüfung ist eine Aussage darüber, daß sich der Druckbehälter für die vorgesehene Betriebsweise in ordnungsmäßigem Zustand befindet und die Anforderungen der Druckbehälterverordnung erfüllt sind. Hierbei wird davon ausgegangen, daß der Sachverständige eine Aussage über den sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand des Druckbehälters und seiner Ausrüstung sowie über die ordnungsmäßige Aufstellung machen kann, ohne daß er die Einhaltung aller in den TRB festgelegten sicherheitstechnischen Anforderungen im einzelnen nachgeprüft hat. Soweit erforderlich, kann sich der Sachverständige bei seinen Prüfungen und Aussagen auf die Prüfungen und Aussagen Dritter abstützen, wobei ihm deren Bewertung obliegt.