DGUV Information 202-107 - Schwimmen Lehren und Lernen in der Grundschule Bewegungserlebnisse und Sicherheit am und im Wasser

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Abschnitt 1.4 - 1.4 Mitverantwortung der Eltern

Den Erziehungsberechtigten obliegt eine Mitverantwortung für das Erlernen des Schwimmens ihrer Kinder. Eltern können den Schwimmunterricht unterstützen. Unterstützungsmöglichkeiten sind alle Maßnahmen, die zum alltäglichen angstfreien Umgang mit Wasser beitragen (z. B. Vorbereitung der Wassergewöhnung, wie Wasser über das Gesicht laufen lassen, ins Wasser ausatmen, blubbern unter Wasser, gemeinsamer Schwimmbadbesuch und eigenes vorbildliches Verhalten).