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Abschnitt 5.3 - 5.3 Hinweise für die Auswahl

5.3.1 Allgemeines

Der Unternehmer hat gemäß § 2 der PSA-Benutzungsverordnung den Versicherten geeignete persönliche Schutzausrüstungen bereitzustellen; vor der Bereitstellung hat er die Versicherten anzuhören.

Es dürfen nur solche persönliche Schutzausrüstungen zum Retten ausgewählt werden, die dem Benutzer individuell passen bzw. angepasst werden können.

Rettungsgurte z.B. werden in verschiedenen Größenbereichen hergestellt, innerhalb derer eine Anpassung auf den Körperumfang des Trägers mittels einer Feineinstellung erfolgt.

5.3.2 Rettungsgurte

Rettungsgurte bestehen überwiegend aus Gurtbändern, die den Körper so umschließen, dass die zu rettende Person während des Rettungsvorganges in einer aufrechten Lage gehalten wird. Sie werden in der Regel vor Aufnahme der Tätigkeit angelegt. Als Rettungsgurte können auch Auffanggurte nach DIN EN 361 benutzt werden.

Rettungsgurte enthalten mindestens einen Befestigungspunkt für den Anschluss eines Verbindungsmittels oder Karabinerhakens (siehe Abb. 1). Befestigungspunkte an beiden Schultern sind für das Retten aus engen Öffnungen vorteilhaft (siehe Abb. 2).

Es sind Rettungsgurte zu bevorzugen, die einen entsprechenden Komfort aufweisen, z.B. Polsterung der Gurtbänder.

Rettungsgurte können in die Arbeitskleidung, z.B. Latzhosen oder Wathosen, integriert sein (siehe Abb. 3).

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Abb.1
Rettungsgurt mit zwei Rettungsösen im Brustgurtbereich

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Abb. 2
Auffanggurt mit Rettungsösen
(Dieser Gurt kann aufgrund der Ausstattung mit Auffang-, Steigschutz- und Halteösen auch als Auffang- und Haltegurt verwendet werden)

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Abb. 3
Rettungsgurt in Arbeitshose eingearbeitet

5.3.3 Rettungsschlaufen

Rettungsschlaufen sind dann geeignet, wenn das Anlegen eines Rettungsgurtes nicht möglich oder Rettung in großer Eile geboten ist.

Rettungsschlaufen haben mindestens einen Befestigungspunkt für den Anschluss eines Verbindungsmittels oder Karabinerhakens.

Rettungsschlaufen werden in drei Klassen unterteilt.

  • Rettungsschlaufen der Klasse A bestehen aus Gurtbändern, die auf dem Rücken und unter den Armen der Person liegen, so dass diese in aufrechter Position gerettet wird.

  • Rettungsschlaufen der Klasse B sind so gestaltet, dass die Person in sitzender Position gerettet wird. Diese Rettungsschlaufen sind aufgrund ihres Komforts bevorzugt für Rettungen über größere Höhendifferenzen einzusetzen (siehe Abb. 4).

  • Rettungsschlaufen der Klasse C sind vorwiegend für das Retten durch enge Öffnungen geeignet. Sie bestehen aus Gurtbändern, die der Person um die Fußknöchel gelegt werden, so dass diese nur kopfüber gerettet werden kann.

Rettungsschlaufen der Klasse A dürfen nicht zum Selbstabseilen verwendet werden.

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Abb. 4 Rettungsschlaufen der Klasse B

5.3.4 Rettungshubgeräte

Rettungshubgeräte werden in zwei Klassen unterteilt.

Mit Rettungshubgeräten der Klasse A können sich Personen von einem tiefer- zu einem höhergelegenen Ort heraufziehen oder werden von einem Helfer heraufgezogen. Rettungshubgeräte der Klasse A sind nur dann zu benutzen, wenn die zu rettende Person ausschließlich heraufzuziehen ist.

Rettungshubgeräte der Klasse B sind wie Geräte der Klasse A einsetzbar, jedoch besteht hier die Möglichkeit, den zu Rettenden durch eine zusätzliche Absenkfunktion über eine begrenzte Strecke herabzulassen (siehe Abb. 5).

Solche Geräte sind dann zu benutzen, wenn eine Person während eines Hubvorganges unter einem baulichen Hindernis, z.B. Mannloch, stecken bleiben kann. Für Rettungen durch ausschließliches Abseilen sind Abseilgeräte zu verwenden.

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Abb. 5 Rettungshubgerät der Klasse B

Rettungshubfunktionen können auch in persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz, z.B. Höhensicherungsgeräten nach DIN EN 360, integriert sein. Der Vorteil ist die sofortige Verfügbarkeit als Rettungshubeinrichtung nach einem Sturz in das Höhensicherungsgerät (siehe Abb. 6 und Abb. 20).

5.3.5 Abseilgeräte

Abseilgeräte werden in der Praxis unterschiedlich stark beansprucht.

Ein Abseilgerät, mit dem z.B. 100 Fahrgäste aus einer Seilbahnkabine in 100 m Höhe abgeseilt werden, muss höheren Anforderungen genügen als ein Gerät, mit dem sich ein Kranführer aus 20 m Höhe aus seiner Kranführerkabine abseilt.

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Abb. 6
Höhensicherungsgerät mit integrierter Rettungshubeinrichtung

Abseilgeräte sind nach der zu erwartenden Abseilarbeit auszuwählen. Sie werden in vier Klassen unterteilt:

  • Klasse A: Abseilarbeit W bis 7,5 × 106 J,

  • Klasse B: Abseilarbeit W bis 1,5 × 106 J,

  • Klasse C: Abseilarbeit W bis 0,5 × 106 J,

  • Klasse D: Abseilarbeit W bis 0,02 × 106 J, jedoch nur für einen einzigen Abseilvorgang bei einer Abseilhöhe bis 20 m.

Die Abseilarbeit W [J] ist das Produkt aus Abseilhöhe [m], Gewicht der abzuseilenden Person [kg], Erdbeschleunigung [g=9,81 m/s2] und Anzahl der Abseilvorgänge.

Damit ergibt sich z.B. bei einem durchschnittlichem Körpergewicht der zu rettenden Personen von 80 kg und einer Abseilhöhe von 90 m bei 100 Abseilvorgängen eine Abseilarbeit von W = 7,1 × 106J.

In diesem Fall ist ein Gerät der Klasse A auszuwählen (siehe Abb. 7).

Für den Einsatz von Abseilgeräten bei geringer Höhe und für einzelne Personen, z.B. zum Abseilen aus Kranführerkabinen, sind Abseilgeräte der Klasse C in der Regel ausreichend.

Abseilgeräte der Klasse D sind nur für einen einzigen Abseilvorgang ausgelegt. Übungen mit ein- und demselben Gerät sind daher nicht möglich.

Hinsichtlich der technischen Bauart werden Abseilgeräte auf Grund ihrer Bremseinrichtungen unterschieden. Es gibt Geräte mit Seilreibungsbremsen, Fliehkraftbremsen und hydrostatischen Bremsen.

Bei den Geräten mit Seilreibungsbremsen kann die sich abseilende Person oder der Helfer die Abseilgeschwindigkeit beeinflussen, was bei Geräten mit Fliehkraft- oder hydrostatischer Bremse in der Regel nicht der Fall ist.

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Abb. 7 Abseilgerät der Klasse A

Es gibt auch Abseilgeräte, die zusätzlich mit einer Hubeinrichtung ausgestattet sind. Diese Geräte eignen sich dann, wenn die zu rettende Person während des Rettungsvorganges angehoben werden muss. Ein Anheben kann z.B. erforderlich sein, um die zu rettende Person vom Auffangsystem zu lösen (siehe Abb. 8).

5.3.6 Verbindungselemente nach DIN EN 362

Es gibt selbstschließende und selbstverriegelnde (siehe Abb. 9) oder manuell verriegelbare (siehe Abb. 10) Verbindungselemente (z.B. Karabinerhaken).

Die Verwendung von selbstverriegelnden Verbindungselementen ist zu empfehlen, wenn der Benutzer die Verbindung während der Rettung sehr häufig öffnen und schließen muss.

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Abb. 8
Abseilgerät mit integrierter Hubeinrichtung

Bei der Auswahl von Verbindungselementen ist darüber hinaus z.B. zu berücksichtigen:

  • Einhandbetätigung (siehe Abb. 9 und Abb. 11),

  • geringes Gewicht,

  • Bedienbarkeit mit Schutz- oder Arbeitshandschuhen,

  • ausreichende Öffnungsweite des Verschlusses (siehe Abb. 11),

  • ausreichendes Spiel der beweglichen Teile, damit Schmutz herausfallen kann und die Verschlusssicherung (z.B. durch Korrosion), nicht blockiert wird.

Bei der Auswahl der Verbindungselemente ist auf die Abstimmung der Öffnungsweite des Verschlusses mit dem Anschlagpunkt zu achten.

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Abb. 9 Beispiele für selbstverriegelnde Verbindungselemente mit Einhandbetätigung

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Abb. 10 Beispiele für manuell verriegelbare Verbindungselemente mit Überwurfmutter als Verschlusssicherung

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Abb. 11
Beispiel für ein Verbindungselement mit großer Öffnungsweite und Einhandbetätigung

Zur Verbindung von Verbindungselementen eines Rettungssystems mit Anschlagmöglichkeiten größerer Abmessungen können auch Anschlagverbindungselemente eingesetzt werden (siehe Abb. 12).

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Abb. 12
Beispiel für ein Anschlagverbindungselement

5.3.8 Anschlageinrichtungen

5.3.8.1 Anschlageinrichtungen

Es können Anschlageinrichtungen nach DIN EN 795 aber auch andere geeignete Anschlagmöglichkeiten ausgewählt werden.

Nach DIN EN 795 werden folgende Klassen von Anschlageinrichtungen unterschieden:

Klasse A1:Anker zur Befestigung an vertikalen, horizontalen und geneigten Flächen, z.B. Wänden, Säulen, Stürzen (siehe Abb. 13),
Klasse A2:Anker zur Befestigung an geneigten Dächern,
Klasse B:Transportable, vorübergehend angebrachte Anschlageinrichtungen (siehe Abb. 14 und 15),
Klasse C:Anschlageinrichtungen mit horizontalem Führungsseil, die um höchstens 15° von der Horizontalen abweichen (siehe Abb. 16),
Klasse D:Anschlageinrichtungen mit horizontaler Führungsschiene (siehe Abb. 17),
Klasse E:Durch Eigengewicht gehaltene Anschlageinrichtungen zur Benutzung auf horizontalen Flächen, die um höchstens 5° von der Horizontalen abweichen.
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Abb. 13 Beispiele für eine Anschlageinrichtung der Klasse A - Ringösen

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Abb. 14 Beispiele für Anschlageinrichtungen der Klasse B - Bandschlinge, Trägerklemme

Hinweis: Vor der Befestigung des Höhensicherungsgerätes mit Rettungshubfunktion an einem Bein des Dreibeines ist sicherzustellen, dass sowohl das Höhensicherungsgerät als auch das Dreibein für diese Verwendung vorgesehen ist. Angaben hierzu sind aus den Gebrauchsanleitungen zu entnehmen.

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Abb. 15 Beispiel für eine Anschlageinrichtung der Klasse B - Dreibein

Hinweis: Die Funktion des Höhensicherungsgerätes kann durch das Nachgeben der Seilführung der Anschlageinrichtung beim Auffangvorgang beeinträchtigt werden. Deshalb ist vor der Benutzung eines Höhensicherungsgerätes an einer Anschlageinrichtung der Klasse C sicherzustellen, dass das Höhensicherungsgerät für diese Verwendung geeignet ist. Angaben hierzu sind der Gebrauchsanleitung des Höhensicherungsgerätes zu entnehmen.

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Abb. 16
Anschlageinrichtung mit horizontalem Führungsseil

Für das Anschlagen auf Dächern stehen auch Sicherheitsdachhaken nach DIN EN 517 und Einzeltritte nach DIN EN 516 zur Verfügung.

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Abb. 17
Anschlageinrichtung mit horizontaler Führungsschiene und beweglichem Anschlagpunkt

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Abb. 18 Sicherheitsdachhaken

5.3.8.2 Anschlaghilfen

Als Hilfsmittel für das Befestigen von Rettungssystemen an bauseits vorhandenen Anschlagmöglichkeiten (Stahlträger, Rohre) können auch Bandschlingen, Seile (Anschlageinrichtungen der Klasse B nach DIN EN 795) verwendet werden.

Dabei ist auf die Anschlagart (Tragkraftverlust), die Position des Anschlagpunktes (Verlängerung der Fallstrecke) zu achten (siehe Abb. 14 und 19).

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Abb. 19
Beispiele für die Verwendung einer Bandschlinge als Anschlaghilfe

Hinweis: Je nach Anschlagart gibt es unterschiedliche Tragfähigkeiten. Genaue Angaben dazu sind der Gebrauchsanleitung für die Anschlaghilfe zu entnehmen.

5.3.8.3 Anschlagmöglichkeiten

Anschlagmöglichkeiten an Teilen baulicher Anlagen sind temporär benutzte Stellen zum Befestigen von Rettungssystemen.

Geeignete Anschlagmöglichkeiten können sein, z.B.

  • Beton-, Holzbalken,

  • Träger oder Rohre von Stahlkonstruktionen.

Solche Anschlageinrichtungen sind z.B. dann geeignet, wenn sich das befestigte Rettungssystem nicht von der Anschlageinrichtung lösen kann und die Tragfähigkeit für eine Person nach den technischen Baubestimmungen für eine Kraft von 6 kN eingeleitet in die Konstruktion durch einen Auffangvorgang während der Rettung, einschließlich der bis zum Abschluss der Rettung anzusetzenden Lasten (z.B. Gewicht der zu rettenden Person und ggf des Retters), nachgewiesen ist.

Für jede weitere Person ist die Kraft um 1 kN, bzw. sind die Lasten entsprechend zu erhöhen.

Anschlagmöglichkeiten, bei denen ein unbeabsichtigtes Lösen des Rettungssystems möglich ist, z.B. offener Haken, freie Rohr bzw. Trägerenden, sind ungeeignet.

Anschlagösen an Maschinen können nur dann verwendet werden, wenn diese speziell als Anschlagpunkt für Rettungssysteme/Rettungsausrüstungen vorgesehen sind.

Hinweis: Transportösen an Maschinen und Bauteilen sind nicht geeignet, da eine Vorschädigung durch den Transport nicht ausgeschlossen werden kann.

5.3.9 Rettungsverfahren

Im Folgenden werden Verfahren zum Retten aus Höhen und Tiefen beispielhaft vorgestellt.

Bei den Rettungsverfahren ist darauf zu achten, dass der Retter gegen Absturz gesichert ist.

5.3.9.1 Rettung aus einem Schacht

Zur Rettung aus einem Schacht sind in der dargestellten Situation Rettungsgurt, Rettungshubgerät (Rettung nach oben) und Anschlageinrichtung erforderlich (siehe Abb. 20).

(Mit der Rettungshubeinrichtung wird die durch das Höhensicherungsgerät aufgefangene Person von einem Retter hochgezogen)

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Abb. 20
Rettung aus einem Schacht mittels Höhensicherungsgerät mit integrierter Rettungshubeinrichtung und transportabler Anschlageinrichtung (Dreibein)

5.3.9.2 Rettung aus einer Steigschutzeinrichtung

Zur Rettung aus einer Steigschutzeinrichtung sind in der dargestellten Situation Rettungsgerät (Abseilgerät mit Rettungshubeinrichtung) und Anschlaghilfe erforderlich (siehe Abb. 21).

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A)Der Retter steigt zur hilflosen Person, sichert sich selbst z.B. mittels Halteseil und befestigt danach das Rettungsgerät oberhalb der Person.B)Das Rettungsgerät und der Gurt des zu Rettenden werden miteinander verbunden. Mit Hilfe der Rettungshubeinrichtung wird dieser angehoben und danach von der Steigschutzeinrichtung gelöst.C)Anschließend erfolgt ein kontrolliertes Ablassen des zu Rettenden.

Abb. 21 schematische Darstellung einer Rettung aus einer Steigschutzeinrichtung mittels Abseilgerät mit Rettungshubeinrichtung und Teleskopstange

5.3.9.3 Rettung einer frei hängenden Person

Zur Rettung einer frei hängenden Person sind in der dargestellten Situation Rettungsgurt, Rettungsgerät (Abseilgerät mit Rettungshubeinrichtung), Klemmeinrichtung und Anschlageinrichtung erforderlich (siehe Abb. 22 und 23).

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Abb. 22 Rettung einer frei hängenden Person

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Abb. 23 Einsatz des Rettungsgerätes und einer Seilklemme

(Der Retter befestigt das Rettungsgerät [1] an einer geeigneten Anschlageinrichtung/Anschlagkonstruktion.

Zur Entlastung des Auffangsystems [4] wird das Seil des Rettungsgerätes mittels Klemmeinrichtung (Seilklemme) [2] mit dem Seil des Auffangsystems verbunden. Dazu ist vorher im Bereich der Absturzkante [7] ein Kantenschutz und ein Seilabhaltehebel vorzusehen. Danach wird die hängende Person mit der Hubeinrichtung angehoben [3] und das Auffangsystem vom Anschlagpunkt [5] gelöst.

Anschließend wird die Person mit der Abseilfunktion des Abseilgerätes [1] nach unten abgeseilt/herabgelassen [6].)

5.3.9.4 Bergung1aus einer Seilschwebebahn

Zur Bergung aus einer Seilschwebebahn sind in der dargestellten Situation Rettungsschlaufe, Abseilgerät und Anschlageinrichtung erforderlich (siehe Abb. 24).

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Abb. 24
Bergung aus einer Seilschwebebahn mittels Rettungsschlaufe, Abseilgerät und Anschlaghilfe (Seilfahrgerät)

Der Bergehelfer fährt mit einem Seilfahrgerät zu den zu rettenden Personen. Nach dem Anlegen einer Rettungsschlaufe werden die Personen mit einem Abseilgerät zum Erdboden abgeseilt

Bergung bezeichnet alle Vorgänge, durch die bei Stillstand einer Anlage die Fahrgäste an einen sicheren Ort zurück geführt werden können.