DGUV Information 215-520 - Gesund und fit im Kleinbetrieb Klima im Büro Antworten auf die häufigsten Fragen

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Abschnitt 2.3 - Frage 9:
Was ist zu bedenken, wenn Beschäftigte über trockene Luft klagen?

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Klagen über ein unbehagliches Raumklima - auch über trockene Luft - können ganz unterschiedliche Ursachen haben. So werden Befindlichkeitsstörungen, die auf das Raumklima zurückgeführt werden, häufig durch Fehlbelastungen wegen einer unergonomischen Arbeitsplatzgestaltung oder einer unzureichenden Arbeitsorganisation ausgelöst. Es ist also bei Klagen der Beschäftigten notwendig, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu prüfen, ob und ggf. welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Dabei sind auch relevante Vorerkrankungen der Beschäftigten (z. B. Neurodermitis, atopisches Asthma) in der Gefährdungsbeurteilung und bei den umzusetzenden Maßnahmen zu berücksichtigen. Die Unfallversicherungsträger bieten dafür Hilfen und ihre Unterstützung an.

Befragungen von Beschäftigten haben gezeigt, dass sie sich umso zufriedener über das Raumklima äußern, je mehr sie es selbst beeinflussen können. Daher sollte bei der Planung eines Bürogebäudes vorrangig eine freie Fensterlüftung vorgesehen werden, es sei denn, andere Gründe wie Lärm- oder Abgasbelastungen sprechen dagegen. Allerdings ist gerade in den Wintermonaten ein regelmäßiger Luftaustausch mit kalter Außenluft für eine trockene Raumluft verantwortlich. Nach Möglichkeit sollte die Raumtemperatur nicht zu warm eingestellt werden.

Eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr ist wichtig für die Gesunderhaltung und das persönliche Wohlempfinden. Dadurch wird auch die natürliche Regulation der Schleimhautbefeuchtung unterstützt.