DGUV Information 208-056 - Kamera-Monitor-Systeme zur Überwachung fahrerkabinengesteuerter Hubladebühnen für Güter

Abschnitt 5 - 5 Anforderung an die Wartung und Instandhaltung

IDAttributAnforderungPrüfung/Nachweis anhand:
5.1SollDie Konstruktionseigenschaften des KMS sollen gewährleisten, dass innerhalb der zugesicherten Anwendungsdauer (siehe 2.6.7) keine technische Wartung erforderlich ist (Eigenschaft "wartungsfrei").
Hinweis: Dies ist unabhängig von regelmäßigen Funktionskontrollen.
Pflichtenheft, Techn. Dokumente
5.2SollInstandhaltungsarbeiten am KMS sollen nur durch Fachpersonal, nicht durch Betreiber ausgeführt werden.
Hinweis: Dies ist unabhängig von Sichtprüfungen und Reinigungsaktivitäten.
Betriebsanleitung, Montageanleitung
5.3MussFür KMS sind regelmäßige (mind. jährliche) sachkundige Funktions- und Sichtprüfungen vorzusehen.Betriebsanleitung (s. a. 3)
5.4SollSichtprüfungen durch Bedienpersonal und/oder Fuhrparkpersonal zu Mängeln/Beschädigungen und zum Reinigungsbedarf sollen mit kurzen Fristen (z. B. wöchentlich) vorgegeben werden.Betriebsanleitung, Bedienungsanleitung (s. a. 3)
5.5MussMit Änderungen an der Installation oder an Einstellungen des KMS sind die entsprechenden Nachweise durchzuführen, in einem neuen Abnahmeprotokoll (siehe 6.) nachzuhalten und dieses durch berechtigtes Personal erneut zu unterschreiben.Abnahmeprotokoll