Abschnitt 5 - 5 Anforderung an die Wartung und Instandhaltung
ID | Attribut | Anforderung | Prüfung/Nachweis anhand: |
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5.1 | Soll | Die Konstruktionseigenschaften des KMS sollen gewährleisten, dass innerhalb der zugesicherten Anwendungsdauer (siehe 2.6.7) keine technische Wartung erforderlich ist (Eigenschaft "wartungsfrei"). Hinweis: Dies ist unabhängig von regelmäßigen Funktionskontrollen. | Pflichtenheft, Techn. Dokumente |
5.2 | Soll | Instandhaltungsarbeiten am KMS sollen nur durch Fachpersonal, nicht durch Betreiber ausgeführt werden. Hinweis: Dies ist unabhängig von Sichtprüfungen und Reinigungsaktivitäten. | Betriebsanleitung, Montageanleitung |
5.3 | Muss | Für KMS sind regelmäßige (mind. jährliche) sachkundige Funktions- und Sichtprüfungen vorzusehen. | Betriebsanleitung (s. a. 3) |
5.4 | Soll | Sichtprüfungen durch Bedienpersonal und/oder Fuhrparkpersonal zu Mängeln/Beschädigungen und zum Reinigungsbedarf sollen mit kurzen Fristen (z. B. wöchentlich) vorgegeben werden. | Betriebsanleitung, Bedienungsanleitung (s. a. 3) |
5.5 | Muss | Mit Änderungen an der Installation oder an Einstellungen des KMS sind die entsprechenden Nachweise durchzuführen, in einem neuen Abnahmeprotokoll (siehe 6.) nachzuhalten und dieses durch berechtigtes Personal erneut zu unterschreiben. | Abnahmeprotokoll |