Abschnitt 1.1 BGI 5038 - 1.1 Ziele der Bildungseinrichtung
Ziel
Die Bildungseinrichtung setzt sich zum Ziel, den Bildungsprozess qualitätsbewusst, sicher und gesundheitsgerecht sowie gewaltfrei zu gestalten und dabei alle Beteiligten einzubeziehen - zum Beispiel Leitlinien, Vereinbarungen. (§ 3 ArbSchG)
Zielumsetzung intern
Sie vereinbaren mit der Personal-/Interessenvertretung oder auf Mitarbeiterversammlungen gemeinsam mit den Beschäftigten, was alle Beteiligten unter sicherem, gesundem und qualitätsbewusstem Arbeiten verstehen und welche Maßnahmen dazugehören. Als Voraussetzung für ein eigenes kreatives Engagement der Ausbilder vereinbaren Sie Teamfähigkeit, Selbstverantwortung, Selbstreflexion sowie Gewaltprävention als gemeinsame Zielsetzungen.
Zielumsetzung im Bildungsprozess
Sie unterstützen die Ausbilder darin, die Ziele im Bildungsprozess einzubeziehen. Dazu werden Maßnahmen festgelegt - zum Beispiel Zielvereinbarungen, Förderpläne, Arbeitsanweisungen, Teambesprechungen mit Erfahrungsaustausch.
Zielumsetzung bei den Lernenden
Sie unterstützen die Ausbilder, die Lernenden zu sicherheits- und gesundheitsförderndem Denken und Handeln zu befähigen. Dazu werden Maßnahmen festgelegt - zum Beispiel Zielvereinbarungen, Arbeitsanweisungen, Teambesprechungen, Erfahrungsaustausch.
Praxishilfen
|
---|
Wir haben festgelegt: |
---|