Abschnitt 29 - Zu § 23 Abs. 2:
Die Vorschrift regelt ergänzend zu § 33 der BG-Vorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A1, bisherige VBG 1), wann die bewegliche Absturzsicherung nach § 33 Abs. 3 und den entsprechenden Durchführungsanweisungen für Müllbunker in Stellung zu bringen ist.