DGUV Information 209-082 - Gefahrstoffe im Modell- und Formenbau Handhabung und sicheres Arbeiten

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Abschnitt 12.6 - 12.6 Reinigungsmittel

Zur Reinigung von Oberflächen werden in der Regel lösemittelhaltige Reinigungsmittel eingesetzt, die Kohlenwasserstoffe oder Alkohole enthalten. Typische Beispiele sind Aceton, Nitroverdünnung, Bremsenreiniger, Petroleum oder Brennspiritus.

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Abb. 12.12
Mitarbeiter mit persönlicher Schutzausrüstung trägt mit einem Lappen Reinigungsmittel auf eine Werkstückoberfläche auf

Gesundheitsgefahren ergeben sich durch

  • das Einatmen von Lösemitteldämpfen,

  • Augenkontakt (zum Teil ätzende Wirkung der Reinigungsmittel),

  • direkten Hautkontakt (Reizwirkung, Hautentfettung und Aufnahme von hautresorptiven Stoffen sowohl durch eine vorgeschädigte als auch durch die intakte Haut).

Schutzmaßnahmen

Bei Tätigkeiten mit lösemittelhaltigen Reinigungsmitteln müssen Chemikalienschutzhandschuhe benutzt werden. Als häufig geeignet haben sich Schutzhandschuhe aus Butylkautschuk erwiesen.

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Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk sind häufig nicht geeignet, zum Beispiel bei Tätigkeiten mit Aceton oder Alkoholen.

Es ist für eine ausreichende freie Lüftung oder Raumlüftung zu sorgen. Besonders bei häufiger oder großflächiger Anwendung, zum Beispiel an ständigen Arbeitsplätzen, kann die Installation einer Absaugeinrichtung notwendig sein. Werden trotz technischer und organisatorischer Maßnahmen Grenzwerte überschritten, ist Atemschutz zu tragen.

Beim Wischauftrag des Reinigungsmittels ist folgender Atemschutz erforderlich:

  • Kohlenwasserstoffe und Alkohole: Maske mit Filter A

  • Reines Aceton: Maske mit Filter AX

  • Acetonhaltige Lösemittelgemische: umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät

Beim Sprühauftrag von Bremsenreiniger ist eine Maske mit Filter AP zu benutzen.

Es muss eine Schutzbrille benutzt werden. Besonders bei Tätigkeiten mit ätzenden Reinigungsmitteln oder bei erhöhter Spritzgefahr (z. B. Sprühauftrag, Umfüllen) ist eine Korbbrille zu tragen.

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Beim Einsatz lösemittelhaltiger Reinigungsmittel ist zu prüfen, inwieweit Brand- und Explosionsgefahren bestehen. Gegebenenfalls sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen.

Hinweise zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Spraydosen (Aerosolpackungen) finden Sie im Abschnitt 12.8.

Es sollte geprüft werden, ob lösemittelhaltige Reiniger durch tensidhaltige Produkte auf Wasserbasis ersetzt werden können.

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Weitere Informationen zu (lösemittelhaltigen) Reinigungsmitteln siehe:
DGUV Information 209-088 "Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten"
Kurz & Bündig KB 007 "Lösemittel: Einsatz, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen - Kleinmengen"
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