§ 93 BGV C24 - Zündverfahren
(1) Bei elektrischer Zündung dürfen nur HU-Zünder verwendet werden.
(2) Abweichend von § 17 Abs. 1 darf bei Schneefeldsprengungen auch Zündung mit Pulverzündschnur angewendet werden. Dabei müssen für jede Ladung zwei Zündungen vorgesehen werden.