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Abschnitt 10.10 - 10.10 Verwenden brennbarer Stoffe

Das Verwenden von explosionsgefährlichen, brandfördernden und entzündlichen Stoffen oder Zubereitungen ist so vielfältig, dass eine vollständige Aufzählung der Verfahren und der jeweils notwendigen Sicherheitsmaßnahmen den Rahmen dieser Schrift sprengen würde.

Nachstehend sind deshalb nur grundsätzliche organisatorische Methoden und Hinweise für die Verwendung einiger Stoffe an exemplarischen Arbeitsplätzen und Betriebsbereichen beschrieben.

Sicherheitsdatenblatt

Es hat sich bewährt, die im Betrieb zur Verwendung gelangenden gefährlichen Stoffe mit den zugehörigen stoffspezifischen Daten und Kennzahlen in einer Kartei zu sammeln. Die von Stoffen ausgehenden Gefährdungen und die zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen können hierin übersichtlich zusammengefasst dargestellt werden. Im Gefahrfall sind dann die Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen sowie die Möglichkeiten der Ersten-Hilfe-Leistung schnell "zur Hand".

Darüber hinaus lässt sich durch die vollständige Erfassung dieser Stoffe leichter verwirklichen:

  • der Ersatz brennbarer Stoffe durch unbrennbare

  • bei gleichartiger Eigenschaft mehrerer Stoffe die Beschränkung auf nur wenige, besser auf einen einzigen Stoff, z. B. nur ein Lösemittel, nur eine Reinigungsflüssigkeit. Ersatz brennbarer Reinigungsflüssigkeiten, wie Testbenzin, durch unbrennbare Kaltreiniger

Wer als Hersteller, Einführer oder erneuter Inverkehrbringer gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen in den Verkehr bringt, hat den Abnehmern spätestens bei der ersten Lieferung nach Maßgabe der Richtlinie 91/155/EWG kostenlos ein Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache zu übermitteln.

Das Sicherheitsdatenblatt muss folgende Angaben enthalten:

  1. 1.

    Stoff/Zubereitung - und Firmenbezeichnung

  2. 2.

    Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

  3. 3.

    Mögliche Gefahren

  4. 4.

    Erste-Hilfe-Maßnahmen

  5. 5.

    Maßnahmen zur Brandbekämpfung, insbesondere

    • geeignete Löschmittel

    • aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel,

    • besondere Gefährdungen durch den Stoff oder die Zubereitung selbst, seine/ihre Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase

    • besondere Schutzausrüstungen bei der Brandbekämpfung

  6. 6.

    Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

  7. 7.

    Handhabung und Lagerung

  8. 8.

    Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen

  9. 9.

    Physikalische und chemische Eigenschaften

  10. 10.

    Stabilität und Reaktivität

  11. 11.

    Angaben zur Toxikologie

  12. 12.

    Angaben zu Ökologie

  13. 13.

    Hinweise zur Entsorgung

  14. 14.

    Angaben zum Transport

  15. 15.

    Vorschriften

  16. 16.

    Sonstige Angaben

Betriebliche Brandschutzpraxis

EO
ccc_1525_041.jpgExplosionsgefährlichccc_1525_042.jpgBrandfördernd
F +F
ccc_1525_043.jpgHoch entzündlichccc_1525_043.jpgLeichtentzündlich
T +T
ccc_1525_044.jpgSehr giftigccc_1525_044.jpgGiftig
CXi
ccc_1525_045.jpgÄtzendccc_1525_046.jpgReizend
XNN
ccc_1525_046.jpgGesundheitsschädlichccc_1525_047.jpgUmweltgefährlich

Bild 10-17: Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen nach Gefahrstoffverordnung

ccc_1525_048.jpg
Bild 10-18: Beispiele für die Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Kennzeichnung

Gefährliche Stoffe und gefährliche Zubereitungen sind entsprechend der Gefahrstoffverordnung und den dazugehörigen Technischen Regeln TRGS zu verpacken und zu kennzeichnen.

Änderung der Gefahrensymbole

Gefährliche Stoffe und Gemische (alte Bezeichnung Zubereitung) werden gemäß GHS (Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals) neu gekennzeichnet. Die Umstufungen erfolgen voraussichtlich bei Stoffen zum 01.12.2010 und bei Gemischen zum 01.06.2015.

Gefährlichkeitsmerkmale und Gefahrensymbole
alt: Stoff- und Zubereitungsrichtlinieneu: GHS-Verordnung
explosionsgefährlich
brandfördernd
ccc_1525_049.jpg E ccc_1525_050.jpg O ccc_1525_051.jpgccc_1525_052.jpg
hoch entzündlich
leicht entzündlich
ccc_1525_053.jpg F +ccc_1525_053.jpg F ccc_1525_054.jpg
sehr giftig
giftig
gesundheitsschädlich
ccc_1525_055.jpg T +ccc_1525_055.jpg T ccc_1525_056.jpg Xn ccc_1525_057.jpgccc_1525_058.jpg
ätzend
reizend
ccc_1525_059.jpg C ccc_1525_056.jpg Xi ccc_1525_060.jpgccc_1525_061.jpg
sensibilisierendccc_1525_056.jpg Xn Einatmen; Xi Hautkontakt ccc_1525_058.jpgccc_1525_061.jpg
krebserzeugend
fortpflanzungsgefährdend
(reproduktionstoxisch)
erbgutverändernd
ccc_1525_055.jpg T ccc_1525_056.jpg Xn ccc_1525_058.jpg
umweltgefährlichccc_1525_062.jpg N ccc_1525_063.jpg
asbesthaltige Zubereitung
und Erzeugnisse
ccc_1525_064.jpg
Bemerkung: Übergangsfristen für Stoffe bis zum 01.12.2010, für Gemische bis zum 01.06.2015
Quelle: BGV A 8/Umweltbundesamt Juni 2008

Bild 10-19: Gegenüberstellung der Gefährlichkeitsmerkmale und Gefahrensymbole