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Abschnitt 4.6.5 - 4.6.5 Arbeiten an und auf dem Wasser

Bei Arbeiten am Wasser, die z.B. bei Straßenunterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in der Nähe von Kanälen, Flüssen und anderen Gewässern stattfinden, besteht die Gefahr des Ertrinkens. Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren unterwiesen und mit den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen vertraut sind. Insbesondere sind Schutzmaßnahmen gegen Ertrinken zu ergreifen:

  • Beschäftigte sind durch das Tragen einer zugelassenen Rettungsweste (ohnmachtsicheres Auftriebmittel) als persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen die Gefahr des Ertrinkens geschützt und

  • geeignete Rettungsmittel stehen in ausreichender Anzahl den eingesetzten Beschäftigten zur Verfügung.

Weitere Hinweise zu Arbeiten am Wasser gibt die Regel "Wasserbauliche und wasserwirtschaftliche Arbeiten" (BGR/GUV-R 2102).