Abschnitt 7.1 - 7
RÜCKWÄRTSFAHREN
7.1
Die Sammelfahrt ist so zu planen, dass ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich ist. Ein Zurücksetzen z.B. bei Wendemanövern gilt nicht als Rückwärtsfahrt.
Die Sammelfahrt ist so zu planen, dass ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich ist. Ein Zurücksetzen z.B. bei Wendemanövern gilt nicht als Rückwärtsfahrt.