TRGL 151 - TR Gashochdruckleitungen 151

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Abschnitt 10 TRGL 151 - Rohrbogen (1)

10.1 Muß der Mindestradius nach Nummer 9.1 unterschritten werden, sind im Lieferwert hergestellte Rohrbogen (Werkbogen) oder auf der Baustelle kaltgebogene Rohre (Baustellenbogen) einzubauen; Faltenbogen und Gehrungsschnitte sind unzulässig.

10.2 Baustellenbogen sind mittels Biegemaschinen herzustellen. Für Rohre bis DN 300 dürfen auch Biegeschuhe oder Biegestempel verwendet werden. Im übrigen ist das VdTÜV-Merkblatt 1054 zugrunde zu legen.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)