Abschnitt 15 - Zu § 8 Abs. 1:
Dies kann z. B. erreicht werden, wenn
nicht gleichzeitig zwei verwechselbare Leuchtzeichen verwendet werden,
ein Leuchtzeichen nicht in der Nähe einer relativ ähnlichen anderen Lichtquelle verwendet wird,
nicht gleichzeitig mehr als ein Schallzeichen eingesetzt wird,
Schallzeichen dann nicht verwendet werden, wenn der Umgebungslärm zu stark ist.