Abschnitt 2.2 - 2.2 Verbandbucheintragungen
Jede Erste-Hilfe-Leistung ist in ein Verbandbuch mit den erforderlichen Daten, wie Name der verletzten Person, Art der Verletzung, Art der Erste-Hilfe-Maßnahme, Unfallort, Zeugen, Name der Erste-Hilfe-Leistenden, einzutragen und muss fünf Jahre verfügbar gehalten werden.