Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 6 TRGS 612 - Ersatzstoffe

6.1 Technische Bewertung der Ersatzstoffe

(1) Als technisch geeignete Ersatzstoffe für dichlormethanhaltige Abbeizmittel (auch Graffiti-Entferner) kommen zur Zeit im wesentlichen in Frage:

  • Wäßrige Lösungen von Alkalien wie Kalium- oder Natriumhydroxid bzw. von alkalischen Salzen,

  • Gemische organischer Lösemittel.

(2) Beschichtungen auf Außenfassaden aus Beton oder auf mineralischen Untergründen sind generell mit dichlormethanfreien Abbeizmitteln zu entfernen.

(3) Die üblichen Anstriche in Innenräumen sind mit dichlormethanfreien Abbeizmitteln zu entfernen. Ob ein Ersatzstoff im Hinblick auf seine technische Wirksamkeit eingesetzt werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen.

(4) Bei industriell beschichteten Teilen (Türzargen, Heizungen, ...) können Probleme beim Einsatz dichlormethanfreier Abbeizmittel entstehen. Insbesondere PVDF (Polyvinylidenfluorid)-, Pulver- und Einbrennlacke sind oft nur mit dichlormethanhaltigen Abbeizmitteln zu entfernen.

(5) Epoxybeschichtungen sowie Beschichtungen nach Wasserhaushaltsgesetz § 19 bereiten ebenfalls Schwierigkeiten, wenn sie mit dichlormethanfreien Abbeizmitteln entfernt werden sollen.

(6) Vor dem Einsatz dichlormethanhaltiger Abbeizmittel ist anhand von mindestens drei Probeflächen zu prüfen, ob nicht der Einsatz dichlormethanfreier Produkte möglich ist. Das Anlegen der Probeflächen ist zu dokumentieren. Auf die Dokumentation von Probeflächen an anderen gleichartigen Objekten kann verwiesen werden.

6.2 Bewertung der Inhaltsstoffe der Ersatzstoffe

Betrachtet werden nachfolgend nur solche Bestandteile von Abbeizmitteln, die wegen ihrer abbeizenden Wirkung bzw. als Cosolventien eingesetzt werden. Sonstige Zusatzstoffe, wie z.B. Tenside und Emulgatoren bleiben unberücksichtigt. Die Tabelle 1 enthält zumindest alle Lösemittel die in dichlormethanfreien Abbeizmitteln zu mehr als 5 % enthaltenen sind. Alle Ersatzstoffe führen zu geringeren Expositionen und lassen damit geringere gesundheitliche Risiken als bei Dichlormethan erwarten.

Tabelle 1: Inhaltsstoffe dichlormethanfreier Abbeizmittel

Abbeizer für großflächige Arbeiten innen und aussen (Fassadenabbeizer)
NameCAS-Nr.
Dibasenester (DRE)-
Dipropylenglykolmonomethylether34590-94-8
Diethylenglykolmonobutylether112-34-5
N-Methyl-2-pyrrolidon (NPM)872-50-4
Ethyl-3-ethoxypropionat (EEP)763-69-9
Solventnaphtha leicht bis schwer-
Entaromatisiertes Testbenzin-
Methyldecanoat110-42-9
2-Ethylhexylacetat103-09-3
Fettsäuremethylester (C8 bis C14 - Fettsäure)-
Alkyl-Acetate (C6 bis C13)-
3-Methoxy-n-butylacetat (Butoxyl)4435-53-4
Ethyldiglykol111-90-0
Lackabbeizer (zusätzlich zu den oben aufgeführten Lösungsmitteln; G: nur in Graffiti-Entfernern)
l-Methoxy-2-propanol (PM)107-98-2
n-Butylacetat123-86-4
Dimethylsulfoxid (DMSO)67-68-5
Aceton67-64-1
Benzylformiat104-57-4
1.3 Dioxolan646-06-0
l-Methoxypropyl-2-acetat (PMA)108-65-6
Benzylalkohol100-51-6
Butyldiglykolacetat (BDGA)124-17-4
Tetrahydrofuran (THF)109-99-9
Butylglykol (2-Butoxyethanol)111-76-2
Methylamylketon (2-Heptanon)110-43-0
Gamma-Butyrolacton (G)96-48-0
Isobutanol (G)78-83-1
p-Menthadien- 1,8 (dl-Limonen) (G)138-86-3

6.3 Risikoabschätzung des Einsatzes von empfohlenen Ersatzstoffen

(1) Aus humantoxikologischer Sicht besteht das Gefahrenpotential von Dichlormethan in erster Linie in seiner narkotischen Wirkung und der anschließenden Depression des Zentralnervensystems bei hohen Konzentrationen, wie sie bei der Anwendung auf Grund der hohen Flüchtigkeit auftreten sowie dem Verdacht auf krebserzeugende Wirkungen. [5](1) Wie Dichlormethan hat auch das in vielen Abbeizmitteln enthaltene Methanol einen Siedepunkt unter 65 Grad Celsius und einen hohen Dampfdruck. Demgegenüber weisen alle Ersatzstoffe der Tabelle 1 einen weit geringeren Dampfdruck auf.

(2) Allerdings ist darauf zu achten, daß bei den organischen Substituten auf Grund der z.T. erforderlichen längeren Einwirkungszeit von bis zu 24 Stunden, in Extremfällen bis zu 48 Stunden, entzündliche bzw. explosionsfähige Luft/Dampfgemische entstehen können. Dem muß, insbesondere bei Flammpunkten des Abbeizmittels unter 55 Grad Celsius, durch ausreichende Belüftung, bei großen Flächen durch Abdeckmaßnahmen Rechnung getragen werden.

(3) Beim Einsatz alkalischer Stoffe muß wegen der Atz- bzw. Reizwirkung durch entsprechende persönliche Schutzmaßnahmen, insbesondere dem Tragen von Handschuhen (Polychloropren oder Nitrilkautschuk) und Schutzbrille, vorgebeugt werden. Ansonsten bestehen aus toxikologischer Sicht gegen den Einsatz dieser Materialien keine Einwände.

(1) Amtl. Anm.:

BUA-Stoffbericht Nr. 6 "Dichlormethan". VCH Verlagsgesellschaft, 69469 Weinheim