§ 84a LBO - Aufbau der Marktüberwachungsbehörden
Marktüberwachungsbehörden sind
- 1.
die oberste Bauaufsichtsbehörde (Marktüberwachungsbehörde),
- 2.
das Deutsche Institut für Bautechnik (gemeinsame Marktüberwachungsbehörde).
Marktüberwachungsbehörden sind
die oberste Bauaufsichtsbehörde (Marktüberwachungsbehörde),
das Deutsche Institut für Bautechnik (gemeinsame Marktüberwachungsbehörde).