DGUV Regel 101-603 - Branche Abbruch und Rückbau

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Abschnitt 3.4 - 3.4 Entkernungsarbeiten

Vor dem Abbruch baulicher und technischer Anlagen erfolgt in der Regel eine Entkernung. Dabei werden am Abbruchobjekt befestigte oder eingebaute Anlagen und Gegenstände, die keinen Einfluss auf die Standsicherheit des Bauwerkes oder der Anlage haben, z. B. Fenster, Türen, Rohrleitungen und nichttragende Wände beseitigt. Vor einer Entkernung ist häufig eine Entrümpelung von z. B. Mobiliar und Bodenbelägen notwendig. Hier können unterschiedliche Gefährdungen, z. B. durch Stolpern, Rutschen, Stürzen sowie durch Gebäudeschadstoffe und Biostoffe auftreten. Treffen Sie auch Maßnahmen gegen hohe Belastungen Ihrer Beschäftigten beim Heben und Tragen schwerer Lasten.

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Abb. 89
Ausbau Wandverkleidung

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Abb. 90
Ausbau Fußbodenbelag

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Abb. 91
Absetzcontainer

ccc_3659_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz

  • Arbeitsstättenverordnung

  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Lastenhandhabungsverordnung

  • Biostoffverordnung

  • Gefahrstoffverordnung

  • DGUV Vorschrift 38 und 39 "Bauarbeiten"

ccc_3659_02.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 201-028 "Gesundheitsgefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung"

  • DGUV Information 201-031 "Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot"

  • DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten"

ccc_3659_30.jpgGefährdungen

Bei Entkernungs- und Entrümpelungsarbeiten bestehen insbesondere folgenden Gefährdungen:

  • Absturz

  • Stolpern, Rutschen, Stürzen

  • ungeschützt bewegte Maschinenteile

  • schwere dynamische Arbeit z. B. manuelle Handhabung von Lasten

  • Gefahrstoffe, Staub

  • Schimmelpilze, Taubenkot

  • elektrischer Schlag

ccc_3659_31.jpgMaßnahmen

Planen der Entkernungsarbeiten

Besichtigen Sie das zu entkernende Gebäude und legen Sie den Umfang der Arbeiten fest. Planen Sie Verkehrswege und Übergabestellen der ausgebauten Gegenstände und des Entkernungsmaterials. Halten Sie Treppenhäuser mit Geländern und Aufzüge funktionsfähig.

Sorgen Sie für sichere Verkehrswege im und außerhalb des Abbruchobjektes.

Sichern Sie das Abbruchobjekt und den Baustellenbereich gegenüber unbefugtem Betreten durch Dritte.

Versorgungsleitungen

Vergewissern Sie sich, welche Medien wie Strom, Gas, Wasser noch angeschlossen sind und welche Gefahren für Ihre Beschäftigten bei den vorgesehenen Arbeiten von diesen ausgehen können.

Lassen Sie Leitungen, welche nicht mehr benötigt werden, durch den Eigentümer bzw. das Versorgungsunternehmen abstellen und gegebenenfalls das enthaltene Medium entleeren.

Ermitteln Sie die im Arbeitsbereich verlaufenden unter Spannung stehenden elektrischen Leitungen. Veranlassen Sie die Freischaltung der elektrischen Leitungen. Sorgen Sie dafür, dass diese Leitungen nicht wieder unter Spannung gesetzt werden können.

Kennzeichnen Sie Medien, wie z. B. elektrische Leitungen, wenn diese benötigt werden und informieren Sie Ihre Beschäftigten.

Gefahrstoffe, Biostoffe

Ermitteln Sie Gefährdungen durch Gefahrstoffe, Schimmelpilze sowie Taubenkot und legen Sie entsprechende Maßnahmen zum Schutz Ihrer Beschäftigten fest.

ccc_3659_11.jpgIn den Bausteinen C 323, C 324 und D 504 der BG BAU finden Sie dazu weitere Hinweise.

Beauftragen Sie gegebenenfalls eine Fachfirma mit der Beseitigung dieser Stoffe.

Vermeiden Sie Gefährdungen durch Abgase und Dieselpartikel in ganz oder teilweise geschlossenen

Arbeitsbereichen, z. B. durch den Einsatz von elektrisch betriebenen Maschinen.

Entrümpelungsarbeiten

Gestalten Sie die Arbeiten ergonomisch. Stellen Sie geeignete Arbeitsmittel, wie z. B. Hebe- und Tragehilfen, zur Verfügung.

Verwenden Sie Transportmittel, wie z. B. Kompaktlader zum Befördern von schweren Gegenständen.

Nutzen Sie Aufzüge zum vertikalen Transport von Material.

Entkernungsarbeiten

Bevorzugen Sie den Einsatz von Abbruchmaschinen, um körperliche Belastungen Ihrer Beschäftigten zu reduzieren.

Minimieren Sie Risiken durch Einsatz ferngesteuerter Abbruchmaschinen.

Beachten Sie beim Befahren mit Abbruchmaschinen die Tragfähigkeit der Geschossdecken.

Schaffen Sie geeignete Abwurfmöglichkeiten mit entsprechenden Absturzsicherungen.

Abwurfschächte müssen regelmäßig beräumt werden.

Überlasten Sie Geschossdecken nicht durch Abbruchmaterial.

Entfernen von Zwischendecken

Erkunden Sie den Zustand und die Befestigung von Zwischendecken.

Beim Abbruch von Zwischendecken dürfen die Beschäftigten nicht durch herabfallende Teile gefährdet werden. Sperren Sie die Zugangsbereiche ab.

In Zwischendecken vorhandene Gefahrstoffe, wie z. B. alte Mineralwolle, sind gesondert zurückzubauen.

Abbruch nichttragender Wände, Verkleidungen

Ermitteln Sie die Konstruktion und Beschaffenheit der Wände bzw. Verkleidungen und legen Sie das geeignete Arbeitsverfahren fest.

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Abb. 92
Beräumung von Schutt

Zwischenwände dürfen nicht durch Einschlitzen oder Unterhöhlen zum Einsturz gebracht werden.

Überlasten Sie Gerüste nicht durch lagerndes oder herunterfallendes Abbruchmaterial.

Leichtbauwände sind häufig mit Dämmstoffen gefüllt. Trennen Sie die Baustoffe umweltgerecht und halten Sie die Arbeitsschutzvorschriften im Umgang mit Gebäudeschadstoffen ein.

Rückbau Fußbodenestriche

Unter Fußbodenestrichen befinden sich oft Trittschalldämmungen aus Mineralwolle oder Schlackefüllungen.

Wählen Sie ein weitgehend staubfreies Arbeitsverfahren. Schlackenfüllungen sollen durch Fachfirmen mittels Sauggeräten unter Vermeidung einer Staubfreisetzung entfernt werden.

Nehmen Sie Trittschalldämmungen unter Verwendung von Faserbindemitteln schonend auf, damit die Faserfreisetzung begrenzt wird.

Grenzen Sie Arbeitsbereiche staubdicht, z. B. durch Folienwände, ab.

Entfernen von Fenstern, Balkontüren

Sehen Sie für Entkernungsarbeiten im Bereich von Fassaden geeignete Absturzsicherungen vor, z. B. Fassadengerüste.

Erhalten Sie vorhandene Absturzsicherungen wie Balkongeländer.

Beseitigen Sie neu geschaffene Absturzgefahren umgehend durch Absturzsicherungen.

Entfernen von vertikalen Medienleitungen

Sorgen Sie dafür, dass die abzutrennenden Teile nicht unkontrolliert in die Tiefe fallen können. Sperren Sie den Gefahrenbereich ab.

Decken Sie entstehende Öffnungen umgehend unverschiebbar und durchtrittsicher ab. Zur Vermeidung von Stolper- und Sturzunfällen sind auch kleinere Öffnungen im Bereich der Verkehrswege zu sichern.

Beachten Sie bei Brennschneid- und Trennschleifarbeiten die Bestimmungen des Brand- und Explosionsschutzes.

Entfernen Sie brennbare Stoffe vorher aus dem Gefahrenbereich. Halten Sie Feuerlöscher vor.

Trennen und Lagern der Stoffe

Trennen und lagern Sie die ausgebauten Gegenstände und Stoffe fachgerecht entsprechend den Umwelt- und Entsorgungsvorschriften.

Sehen Sie geeignete Lagerungsflächen und -möglichkeiten, wie z. B. Container, vor. Verwenden Sie Absetzcontainer nur im bodennahen Bereich. Verwenden Sie auf den Geschossdecken nur kranbare Container.

Stellen Sie sicher, dass keine umweltschädlichen Stoffe in den Boden, die Kanalisation und das Grundwasser gelangen können.

Sorgen Sie für einen regelmäßigen Abtransport der ausgebauten Ausrüstungsgegenstände und des Abbruchmaterials.