BekBS 1114 - Bekanntmachung Betriebssicherheit 1114

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Abschnitt 1 BekBS 1114 - Anwendungsbereich (1)

Außer Kraft am 9. Mai 2018 durch die Bek. vom 26. März 2018 (GMBl S. 412)

(1) Diese Bekanntmachung richtet sich an Arbeitgeber, die im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Pflichten beim zur Verfügung stellen von Arbeitsmitteln und bei deren Verwenden durch Beschäftigte zu erfüllen haben.

(2) Die Bekanntmachung befasst sich mit der Notwendigkeit der Anpassung von Arbeitsschutzmaßnahmen an den Stand der Technik für bereits in Verwendung befindliche Arbeitsmittel und erläutert dies anhand von Beispielen.

(3) Der ABS unterstützt damit die Anwendung von § 3 Absatz 7 BetrSichV.