Abschnitt 11.3 - Ortungssysteme
Ortungssysteme ermöglichen der Polizei, den Aufenthaltsort bzw. den Fluchtweg der Täter nach Verlassen des Tatorts schnell festzustellen, eine gezielte Fahndung einzuleiten und dadurch die Tat schnell aufzuklären sowie die Beute sicherzustellen. Die Einsatzbereiche sind deckungsgleich mit denen der Einfärbesysteme.