TRB 513 - TR Druckbehälter 513

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Abschnitt 3 TRB 513 - Vorbereitung zur Prüfung und Prüfunterlagen (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

3.1 Die Bescheinigung über die erstmalige Prüfung des Druckbehälters dient als Arbeitsunterlage für die Abnahmeprüfung und muß zur Ordnungsprüfung vorliegen.

3.2 Der Auftraggeber (z.B. Betreiber) hat durch zweckentsprechende Vorbereitung dafür zu sorgen, daß alle für die Abnahmeprüfung erforderlichen Prüfschritte (z.B. Funktionsprüfungen, Kennzeichnungsfeststellungen, Prüfung der Aufstellung) in angemessener Zeit durchführbar sind und die dazu erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Bei der sicherheitstechnischen Beurteilung der Betriebsweise sind die Einflüsse anderer Druckbehälter und Ausrüstungsteile zu berücksichtigen. Soweit es zur Beurteilung notwendig ist, sind auch Fließbilder, z.B. nach DIN 28004 Teil 1. Beispiele 5 und 6. Schalt-, Stromlauf- bzw. Logikpläne in die Prüfung einzubeziehen.

Vorgenannte Fließbilder und Pläne, erforderlichenfalls auch Beschreibungen sind dem Sachverständigen zusammen mit dem Auftrag zur Abnahmeprüfung des Druckbehälters zur Verfügung zu stellen.