TRGL 133 - TR Gashochdruckleitungen 133

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Abschnitt 7 TRGL 133 - Prüfung und Nachweis der Güteeigenschaften (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

7.1 Die Ablieferungsprüfung und der Nachweis der Güteeigenschaften von Flanschen richten sich noch den AD-Merkblättern W5 bzw. W13.

7.2 Die Anschweißender von Vorschweißflanschen sind auf einer Breite vor 20 mm zerstörungsfrei zu prüfen. Die Prüfung ist durch Stempel auf der Schweißfase zu bestätigen.

7.3 Die Abnahmeprüfung von Schrauben und Muttern und der Nachweis der Güteeigenschaften richten sich nach AD-Merkblatt W7.