DGUV Information 213-550 - Verfahren zur Bestimmung von Auramin

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Abschnitt 5.1 - 5
Beurteilung des Verfahrens

5.1
Genauigkeit

Es wurden jeweils 5 μl, 50 μl und 100 μl der unter Abschnitt 1.2 beschriebenen Stammlösung auf Glasfaserfilter aufgebracht. Anschließend wurden 500 l Laborluft - wie unter Abschnitt 2 beschrieben - durch die Filter gesaugt. Die dotierten Mengen an Auramin entsprechen beim untersuchten Probeluftvolumen Konzentrationen von 10, 100 und 200 μg/m3. Noch 24-stündiger Lagerung unter Lichtausschluß wurden die Filter - wie unter Abschnitt 3.1 beschrieben - analysiert. Für jede Konzentration wurden sechs Bestimmungen durchgeführt. Für die untersuchten Konzentrationen ergaben sich relative Standardabweichungen von 2,3; 2,7 und 2,5 %.

Bei einem Probeluftvolumen von 500 l lag die Wiederfindungsrate bei 90 %.