Abschnitt 1 TRR 513 - Geltungsbereich (1)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Diese TRR gilt für die Abnahmeprüfung von Rohrleitungen nach § 30a Abs. 2 der Druckbehälterverordnung durch den Sachverständigen.