DGUV Information 208-056 - Kamera-Monitor-Systeme zur Überwachung fahrerkabinengesteuerter Hubladebühnen für Güter

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Abschnitt 2.3 - 2.3 Funktionale Anforderungen

IDAttributAnforderungPrüfung / Nachweis anhand:
2.3.1MussBetriebsbereitschaft/Aktivierung des KMS:
Das KMS wird nur durch Aktivieren des Betriebs der Hubladebühnensteuerung automatisch in Funktion gesetzt. Im nicht aktiven Betrieb der Hubladebühnensteuerung ist (auch) das KMS nicht aktiviert.
Ein "Bereitschaftsmodus" ("Stand-by" Modus) des KMS bei Anliegen der Versorgungsspannung zum Zweck der Verkürzung der Aktivierungsdauer und/oder zur kontinuierlichen Durchführung von Fehlerdiagnosen im KMS ist ohne Anzeige der Kamerabilder ( jedoch wahlweise mit Statusindikator) am Monitor zulässig.
Pflichtenheft1, Betriebsanleitung, Montageanleitung, Abnahmeprotokoll2, Baumuster3
  1. 1

    Pflichtenheft bzw. Produktspezifikation

  2. 2

    Ergänzungsteil zum KMS im Abnahmeprotokoll der HLB

  3. 3

    im Fall der Baumusterprüfung mit Prüfstelle

2.3.2MussJe eine Kamera muss Personen
  • auf, kurz hinter und seitlich neben der Plattform,

  • unter, kurz hinter und seitlich neben der Plattform

bildgebend erfassen.

Pflichtenheft, Betriebsanleitung
2.3.3MussBeide Kamerabilder müssen gleichzeitig auf dem Monitor (im "Split-Screen"-Modus) dargestellt sein.
Bei der Wahl zwischen horizontalem oder vertikalem "Split-Screen"-Modus1 ist die Variante mit besserer Bildgebung zum Gefahrenbereich (intuitiv verständlich) zu bevorzugen.
Eine Umschaltfunktion zwischen Bildern mehrerer Kameras wird nicht befürwortet.
Eine Darstellung von mehr als zwei Kamerabildern auf dem Monitor wird nicht befürwortet. Konzepte für Video-Stitching auf ein Monitorbild sollen mit der Prüfstelle abgestimmt werden.
  1. 1

    Die Entscheidung ist in der Entwicklung zu treffen, nicht zur Inbetriebnahme!

Pflichtenheft, Betriebsanleitung, Abnahmeprotokoll, Baumuster
2.3.4MussWeitere Kamerabilder von Fahrzeugfunktionen (bspw. von Spiegelersatzkameras oder IT-/Kommunikationssystemen) dürfen bei aktiver Hubladebühnensteuerung nicht gleichzeitig oder alternierend auf dem Monitor dargestellt werden.Pflichtenheft, Betriebsanleitung, Abnahmeprotokoll
2.3.5SollEine spiegelbildliche Bilddarstellung am Monitor ist zu bevorzugen1. Die Möglichkeit zur Umschaltung ist zulässig.
  1. 1

    Anmerkung: entspricht einer "Muss"-Bedingung in ISO 16001

Pflichtenheft, Betriebsanleitung
2.3.6MussErkennbarkeit/Darstellung von Personen im Monitorbild:
Es gelten die Anforderungen an Monitore gemäß [4], Kap. B.8.2: Mindestdarstellungsgröße 7 mm oder ≥ 10 % der vertikalen Bildschirmseite für die Darstellung der Prüfkörper nach 2.3.14; positioniert an Sichtfeldgrenzen nach 2.3.8
Pflichtenheft, Abnahmeprotokoll, Baumuster
2.3.7MussWerden zum Zweck der Assistenz der Steuerung der Hubladebühne gleichzeitig zu den Kamerabildern auch Text oder Piktogramme dargestellt, darf damit die Erkennbarkeit von Personen nicht eingeschränkt sein.
Zur Fahrassistenz oder Abstandsorientierung eingeblendete Führungslinien/Trajektorien bzw. Farbflächen werden nicht befürwortet.
Pflichtenheft, Baumuster
2.3.8MussErforderliches Kamera-Sichtfeld:
Folgende Abmessungen gelten als Mindest-Sichtfeld:
  • Breite: vollständige Plattformbreite zzgl. 1,2 m1

    zu beiden Seiten 2 (Maß auf Ebene Flur/Straße)

  • Tiefe: vollständige Plattformlänge zzgl. 4 m 3

Personen (Erwachsene und Kinder) müssen auf und unter der Plattform sowie an jeder Stelle in den zuvor genannten Umrandungszonen aufrecht stehend, gehockt und gebückt von mindestens einer Kamera erfasst werden.
  1. 1

    1,2 m als gewähltes Maß zwischen "Überschreiten" (0,75 m) und "Doppelschritt" (1,9 m) nach EN 13855, Abschnitt 7

  2. 2

    mit dem Maß 1,2 m können laufende/rennende und mobile Personen nicht bzw. ggf. nur zu spät erfasst werden!

  3. 3

    4 m berücksichtigen Positionierbewegungen bis max. 5 km/h des Fahrzeugs an Ladestellen! Eine alternative Bemessung ist mit der Prüfstelle abzustimmen. Anforderung 2.3.6 ist nicht ersetzbar; siehe auch 2.3.11

    Anmerkung: Die Anforderungen bzgl. Sichtfeldabmessungen aus [4], [5] und [6] kommen hier nicht zur Anwendung!

Pflichtenheft, Montageanleitung, Betriebsanleitung, Abnahmeprotokoll, Baumuster
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Nachweis mit Prüfkörper nach Abschnitt 2.3.14
2.3.9MussErforderliches Kamera-Sichtfeld:
Von der unteren Kamera muss mindestens die projizierte Plattformfläche vollständig überwacht werden.
Pflichtenheft, Baumuster
2.3.10SollErforderliches Kamera-Sichtfeld:
Von der unteren Kamera soll eine Person auch in den in 2.3.8 definierten Umrandungszonen erfasst werden.
Pflichtenheft, Baumuster
2.3.11SollEs ist nicht im Sinne der Anwendung Sichtfeldtiefen von deutlich mehr als 4 m ab Plattformkante zu erreichen. Stattdessen sollten feste Teile des Fahrzeugs als Bezugspunkt im Monitorbild (am Bildrand) zu erkennen sein.Pflichtenheft
2.3.12MussEine Zoomfunktion am Monitor bzw. eine Brennweitenverstellung der Kamera ist für diese KMS nicht akzeptiert.
Eine Bildschärfeverstellung der Kamera ist ebenfalls nicht akzeptiert.
Pflichtenheft, Baumuster
2.3.13SollDer normale Gebrauch des KMS für die Hubladebühnensteuerung soll (mit Ausnahme der manuellen Tag-/Nacht-Umschaltung) ohne Eingaben bzw. Bedienungen seitens der Verwender und ohne Bedienelemente auskommen. Pflichtenheft, Baumuster
2.3.14MussPrüfkörper zum Nachweis bei der Prüfung und zur Kontrolle vor Ort des Kamera-Sichtfeldes:
Zylinder: h = 500 mm 1, Ø = 300 mm 1
a1) schwarz, R = 5 - 10 %, a2) weiß, R = 60 - 80 %
Remissionswerte R[%] z. B. durch sog. Fotokarten/Kontrastwertkarten erreichbar.
Kindpuppe2: Länge ≤ 1000 mm3 in üblicher heller und dunkler Kleidung; b1) stehend/b2) hockend
Pflichtenheft, Baumuster, Betriebsanleitung
Hinweis:Kinder müssen zum Kreis gefährdeter Personen gerechnet werden!
Hinweis:Das Tragen von Warnwesten kann nicht vorausgesetzt werden.
Hinweis:Für Nachweise/Prüfungen bei Typprüfungen/Zulassungen sind alle 4 Prüfkörper [a1, a2, b1, b2] einzusetzen. Zu Kontrollzwecken (vor Ort) können wahlweise einzelne dieser Prüfkörper gewählt werden oder ersatzweise vergleichbare Körper mit Abmessungen wie [a1, a2]; bzw. Leitkegel ≤500 mm Höhe
  1. 1

    gemäß [6] Rev.6, Abschnitt 2.1.7 als "kritisches Objekt":

    Anmerkung: [6] benennt keinen Remissionswertebereich. Vom kommerziellen Prüfkörper "Rotakin" nach [4]-B.2 wird abgesehen, ebenso vom "kritischen Objekt" mit Ø 80 cm nach [2]-1.1.2.6

  2. 2

    Handelsware

  3. 3

    entspr. Kind im Alter 3-4 Jahren

2.3.15MussDas KMS ist für Tag- und Nachtbetrieb auszulegen.Pflichtenheft, Abnahmeprotokoll, Baumuster
2.3.16InformationFür den Nachtbetrieb ist eine angemessene örtliche Beleuchtung Voraussetzung für einen sicheren Betrieb der Hubladebühne. Es kann notwendig sein, dass eine fest mit dem Fahrzeug verbundene Arbeitsraumbeleuchtung notwendig wird; s. a. DIN EN 1756-1, Kap. 5.2Pflichtenheft, Abnahmeprotokoll, Betriebsanleitung
2.3.17MussAusfallverhalten des KMS:
Vom KMS selbsttätig aufgedeckte Ausfälle/Fehler (s. a. Abschnitt 2.6) müssen in einen expliziten Systemfehlerzustand des KMS führen, der einer Deaktivierung gleichkommt.
Pflichtenheft, Betriebsanleitung, Techn. Dokumente, Baumuster
2.3.18OptionAusfallverhalten des KMS:
Ein Ausfall (begrifflich auch Fehler, Funktionsstörung) des KMS kann, soweit noch leistbar, mittels Fehlermeldung auf dem Monitor in Klartext, als Piktogramm o. Ä., jeweils ohne Darstellung der Kamerabilder angezeigt werden und wenn möglich der Bedienperson eine Handlungshilfe darstellen.
Pflichtenheft, Betriebsanleitung, Baumuster
2.3.19OptionAusfallverhalten des KMS:
Ein Rückmeldesignal (bzw. Diagnosenachricht) vom KMS zur Hubladebühnensteuerung über den Fehlerzustand kann dafür genutzt werden, die Steuerstelle Fahrzeugkabine freizuschalten und nicht weiter betreiben zu können.
Pflichtenheft, Betriebsanleitung, Baumuster