TRAC 204 - TR Acetylenanlagen 204

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Abschnitt 1 TRAC 204 - Geltungsbereich (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

1.1 Diese TRAC gilt für acetylenführende Rohr- und Schlauchleitungen (Acetylenleitungen).

1.2 Diese TRAC gilt nicht für Acetylenleitungen, die der Acetylenverordnung nicht unterliegen. Das sind solche Acetylenleitungen, die in einem chemischen Herstellungsverfahren oder in einem chemischen Verarbeitungsprozeß eingesetzt sind, nicht jedoch Acetylenleitungen für den Transport von technisch reinem Acetylen zu chemischen Verarbeitungsanlagen.