DGUV Grundsatz 305-002 - Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.2 - 4.2 Kennzeichnung

An Leitern nach DIN EN 1147 muss deutlich sichtbar die Anzahl der Personen, die gleichzeitig auf einer Leiter stehen dürfen, angegeben sein (siehe Abbildungen 1, 2 und 3, die eine Ein-, Zwei-, bzw. Dreipersonenleiter darstellen).

Neben den nach DIN EN 1147geforderten Kennzeichnungen können zusätzliche Kennzeichnungen an Leitern vorhanden sein. Besondere Aufmerksamkeit ist der Kennzeichnung einzelner Leiterteile zu schenken, die eine Überlastung ausschließen soll.

Zugangsleitern müssen z. B. deutlich gekennzeichnet sein, um anzuzeigen, dass sie für eine Rettung durch Hinuntertragen von Personen nicht geeignet sind (siehe Abbildung 4).

Bei Leitern, für deren Benutzung Stützen vorgeschrieben sind, müssen die Stützen mit einer roten Markierung (Binde) von mindestens 75 mm Breite um den vollen Umfang der Stützen versehen sein.

Alle Kennzeichnungen müssen zwischen 1,5 m und 2 m oberhalb der Leiterfüße deutlich sichtbar angebracht sein.

Alle Leitern müssen mit DIN EN 1147 und dem Ausgabedatum dieser Norm, dem Namen bzw. der Identifikation des Herstellers, dem Leitertyp und dem Herstellungsjahr dauerhaft gekennzeichnet sein.

ccc_1001_as_48.jpg

Abb. 1
1-Personen-Kennzeichnung

ccc_1001_as_49.jpg

Abb. 2
2-Personen-Kennzeichnung

ccc_1001_as_50.jpg

Abb. 3
3-Personen-Kennzeichnung

Farbgebung: Schwarze Figuren auf weißem Hintergrund

ccc_1001_as_51.jpg

Abb. 4
Nicht hinauf bzw. hinab tragen.

Nach DIN EN 1147 erfolgt die Farbgebung:

  • Figuren: Weiß und Schwarz,

  • Kreuz: Rot,

  • Untergrund: Weiß.