Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich
1.1
Diese Regeln finden Anwendung auf Tankstellen für Fahrzeuge.
1.2
Diese Regeln finden auch Anwendung auf
Verkaufs- und Dienstleistungsbereiche von Tankstellen,
den Tankbereich von Eigenverbrauchstankstellen.
1.3
Diese Regeln finden sinngemäß Anwendung auf Tankstellen zur Abgabe von Flüssiggas als Kraftstoff.
Siehe auch Technische Regeln Druckgase TRG 404 "Treibgastanks, Treibgastankstellen".