Abschnitt 5 TRGL 221 - Drehvorrichtungen (1)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
5.1 Drehvorrichtungen bei Dampfturbinen
Durch entsprechende Einrichtungen muß sichergestellt sein, daß Drehvorrichtungen bei Dampfturbinen zum Anwärmen des Läufers gefahrlos zu- und abgeschaltet werden können.
5.2 Drehvorrichtungen als Montagehilfe bei Kolbenmaschinen
Es muß sichergestellt sein, daß bei vorhandener Drehvorrichtung an Maschinen ein Start mit eingerückter Drehvorrichtung nicht möglich ist.