Anlage 7 TRGS 401 - Tätigkeiten mit Hautkontakt über die Hände hinaus
(nichtabschließende Liste)
Nachfolgend sind beispielhaft Tätigkeiten aufgeführt, bei denen Hautkontakt über die Hände hinaus auftreten kann:
- 1.
kniende Tätigkeiten mit Hautkontakt (z. B. Estrichleger, Fliesenleger),
- 2.
Mischen mit freilaufendem Rührer (Mischen und "Sauberlaufen" von Mehrkomponenten-Produkten und Verschmutzung der Kleidung),
- 3.
Innenreinigung von Kesseln und Tanks,
- 4.
Hautkontakt im Gesicht mit Dämpfen beim Umgang mit Epoxidharzen,
- 5.
Verarbeiten von Produkten in Spritzapplikation (z. B. Spritzloader beim Versprühen von Pestiziden),
- 6.
Tätigkeiten mit einer Exposition gegenüber Kühlschmierstoffen,
- 7.
Reparaturarbeiten an Maschinen und Anlagen,
- 8.
Ölwechsel in KFZ-Werkstätten.