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Anlage 7 TRGS 401 - Tätigkeiten mit Hautkontakt über die Hände hinaus

(nichtabschließende Liste)

Nachfolgend sind beispielhaft Tätigkeiten aufgeführt, bei denen Hautkontakt über die Hände hinaus auftreten kann:

  1. 1.

    kniende Tätigkeiten mit Hautkontakt (z. B. Estrichleger, Fliesenleger),

  2. 2.

    Mischen mit freilaufendem Rührer (Mischen und "Sauberlaufen" von Mehrkomponenten-Produkten und Verschmutzung der Kleidung),

  3. 3.

    Innenreinigung von Kesseln und Tanks,

  4. 4.

    Hautkontakt im Gesicht mit Dämpfen beim Umgang mit Epoxidharzen,

  5. 5.

    Verarbeiten von Produkten in Spritzapplikation (z. B. Spritzloader beim Versprühen von Pestiziden),

  6. 6.

    Tätigkeiten mit einer Exposition gegenüber Kühlschmierstoffen,

  7. 7.

    Reparaturarbeiten an Maschinen und Anlagen,

  8. 8.

    Ölwechsel in KFZ-Werkstätten.