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Abschnitt 6.1 - 6.1 Rangfolge und Maßnahmen

Die wirkungsvollste Maßnahme der Lärmbekämpfung ist die Vermeidung des Entstehens von Lärm. Technische Lärmminderungsmaßnahmen haben Vorrang vor den organisatorischen Maßnahmen. Diese Maßnahmen wiederum haben Vorrang vor der Verwendung von Gehörschutz (Bild 6-1).

Um die Gefahrenquelle "Lärm" zu vermeiden, sind alternative Arbeitsverfahren oder lärmarme Arbeitsmittel auszuwählen.

Zu den technischen Maßnahmen zählen die Minderung der Schallabstrahlung und der Schallübertragung. Dazu gehören Kapseln, Abschirmungen und die lärmmindernde Gestaltung der Arbeitsstätten durch Absorptionsmaterialien.

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Bild 6-1: Rangfolge der Schutzmaßnahmen
Arbeitsverfahren
lärmarmgeräuschintensivlärmarmgeräuschintensiv
AblegenAbwerfenhydraulisches Ziehen/DrückenRichten mit Hammer
AbsaugenAbblasenKlebenNieten
Ankörnen mit ZentrierbohrerAnkörnen mit KörnerLaserschneidmaschineNibbelmaschine
BohrenStanzenoptische Signalgebungakustische Signalgebung
BohrhammerSchlagbohrmaschinePrägen
(z. B. Stempelabrollen)
Schlagstempeln
Bolzenschweißen (Schiffbau)Anschweißen von z. B. KnackenPressenSchlagen
DrehmomentschrauberSchlagschrauberRiementriebKettentrieb
ElektroantriebVerbrennungsmotorSägenTrennschleifen
GießenSchmiedenSchraubenNieten
GleitlagerWälzlagerSchweißenNieten
hydraulisches Verformen (Kraftformer)Bördeln mit HammerSchweißtrennmittel aufsprühenSchweißspritzer abschlagen
Iransport kontinuierlichTransport stoßweise

Bild 6-2: Beispiele lärmarmer Arbeitsverfahren

Auch durch organisatorische Maßnahmen ist Lärmminderung erreichbar, z. B. durch räumliches Zusammenfassen von Lärmbereichen oder zeitliche Verlegung lärmintensiver Arbeiten in mannarme Schichten.