Abschnitt 6.1 - 6.1 Rangfolge und Maßnahmen
Die wirkungsvollste Maßnahme der Lärmbekämpfung ist die Vermeidung des Entstehens von Lärm. Technische Lärmminderungsmaßnahmen haben Vorrang vor den organisatorischen Maßnahmen. Diese Maßnahmen wiederum haben Vorrang vor der Verwendung von Gehörschutz (Bild 6-1).
Um die Gefahrenquelle "Lärm" zu vermeiden, sind alternative Arbeitsverfahren oder lärmarme Arbeitsmittel auszuwählen.
Zu den technischen Maßnahmen zählen die Minderung der Schallabstrahlung und der Schallübertragung. Dazu gehören Kapseln, Abschirmungen und die lärmmindernde Gestaltung der Arbeitsstätten durch Absorptionsmaterialien.
Arbeitsverfahren | |||
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lärmarm | geräuschintensiv | lärmarm | geräuschintensiv |
Ablegen | Abwerfen | hydraulisches Ziehen/Drücken | Richten mit Hammer |
Absaugen | Abblasen | Kleben | Nieten |
Ankörnen mit Zentrierbohrer | Ankörnen mit Körner | Laserschneidmaschine | Nibbelmaschine |
Bohren | Stanzen | optische Signalgebung | akustische Signalgebung |
Bohrhammer | Schlagbohrmaschine | Prägen (z. B. Stempelabrollen) | Schlagstempeln |
Bolzenschweißen (Schiffbau) | Anschweißen von z. B. Knacken | Pressen | Schlagen |
Drehmomentschrauber | Schlagschrauber | Riementrieb | Kettentrieb |
Elektroantrieb | Verbrennungsmotor | Sägen | Trennschleifen |
Gießen | Schmieden | Schrauben | Nieten |
Gleitlager | Wälzlager | Schweißen | Nieten |
hydraulisches Verformen (Kraftformer) | Bördeln mit Hammer | Schweißtrennmittel aufsprühen | Schweißspritzer abschlagen |
Iransport kontinuierlich | Transport stoßweise |
Bild 6-2: Beispiele lärmarmer Arbeitsverfahren
Auch durch organisatorische Maßnahmen ist Lärmminderung erreichbar, z. B. durch räumliches Zusammenfassen von Lärmbereichen oder zeitliche Verlegung lärmintensiver Arbeiten in mannarme Schichten.