DGUV Information 209-008 - Einrichten von Pressen

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Abschnitt 19.4 - 19.4 Spezifisches zu größeren Kalt-Pressen

Zur Abwendung schwerer, teils tödlicher Unfälle müssen nicht durch mechanischen Schutz zugebaute Bereiche zwischen vorder- oder rückseitigen vertikalen Lichtvorhängen und dem Tisch größerer Pressen durch Sicherheitseinrichtungen auf Anwesenheit von Personen überwacht werden - zum Beispiel durch horizontale Lichtvorhänge oder Laserscanner. Wenn sich Personen in solchen Bereichen aufhalten, darf eine Presse nicht in Gang gesetzt werden können.

Es ist sinnvoll, ohne Weiteres zugängliche "Hintertretbereiche" zwischen Hubtoren oder "Seitenschutz" (trennende Schutzeinrichtungen an den Stirnseiten des Pressentischs) und Pressentisch ebenfalls auf Anwesenheit von Personen zu überwachen. Eine kostengünstigere Lösung zum "Entschärfen" der "Hintertretbereiche" zwischen Seitenschutz und Pressentisch ist das Erschweren des Zugangs/Aufenthalts durch mechanische Hindernisse.

An sehr fortschrittlichen größeren Pressen gibt es inzwischen Überwachungen des kompletten Innenraums, zum Beispiel durch 3D-Radarsysteme.

Aus Sicherheitsgründen muss der Quittiertaster für die rückseitige berührungslos wirkende Schutzeinrichtung (BWS) an einer größeren Presse ebenfalls auf der Rückseite angebaut sein.
Es besteht Lebensgefahr für nicht am Ingangsetzen der Presse Beteiligte, wenn sie die rückseitige BWS einer größeren, vorderseitig gesteuerten Presse passieren können, ohne dass sich das durch Betriebsunterbrechung der Presse (durch zunächst erforderliches Quittieren auf der Rückseite) bemerkbar macht.

Größere Pressen dürfen nicht mit BWS oder beweglichen Verdeckungen/verriegelten trennenden Schutzeinrichtungen in Gang gesetzt werden können.

Bei Arbeiten am eingebauten Werkzeug befinden sich mitunter sehr viele Personen (>> 4 Personen) im Werkzeugeinbauraum größerer Pressen. Um alle diese Personen zu schützen, sind Lösungen mit personenbezogenen Schlössern oder persönlich zugeordneten Karabinern praxisüblich. Solche Lösungen erfordern natürlich ein sicherheitsgerechtes Verhalten, das heißt, dass die Schlösser im Zugangsfall auch eingehängt werden. Es werden auch neuere technische Lösungen angewendet, die dieselbe Sicherheit auf andere Weise gewährleisten.

Damit sich Personen bei Arbeiten am eingebauten Werkzeug oder in sonstigen Quetschbereichen vor Verletzungen durch den langsam absinkenden Stößel schützen können (es kann tödlich enden, wenn man das Stößel-Absinken zu spät bemerkt!), müssen größere (vertikale) hydraulische Oberkolben-Pressen mit einer mechanischen Hochhalteeinrichtung zum Sichern des Stößels ausgestattet sein.

Als ein Ergebnis der internationalen Normung finden sich mechanische Hochhalteeinrichtungen heute auch an Pressen der Metallbearbeitung mit anderen als hydraulischen Antrieben.

Wenn sie nicht automatisch arbeitet, ist die Stößelverriegelung bei Arbeiten am eingebauten Werkzeug oder im Werkzeugeinbauraum zu aktivieren.

Prinzipiell aus demselben Grund werden hydraulisch oder pneumatisch betätigte Ziehkissen im Tisch bei Arbeiten am eingebauten Werkzeug gesichert (falls möglich) oder abgesenkt - außer, wenn kein Verletzungsrisiko durch Absinken besteht.

Bewegungen von in Pressenwerkzeuge integrierten Antrieben dürfen nicht durch einen einzelnen Fehler in der Steuerung anlaufen können, wenn die Schutzeinrichtungen des Produktionsbetriebs unwirksam sind (zum Beispiel Hubtore geöffnet) und in der Betriebsart "Einrichten" ggf. überbrückende Steuereinrichtungen unbetätigt sind.

Personen müssen auch vor Fahrtisch-Bewegungen geschützt werden, hauptsächlich vor der Einfahrbewegung in den Pressenständer.