Abschnitt 17.3 - 17.3 Herabfallende Gegenstände
Bei Arbeiten an übereinander liegenden Stellen an Antennentragwerken sind Verletzungen durch herabfallendes Werkzeug oder Material (auch Eisabfall) zu verhindern.
Werkzeuge sind gegen Herabfallen gesichert zu verwahren. Gegenstände dürfen nicht zu- und abgeworfen werden.
Beschäftigte dürfen sich nicht im Fallbereich von Gegenständen (Gefahrbereich) aufhalten.
Der Gefahrbereich für Antennentragwerke wird entsprechend Tabelle 4 festgelegt
Jeweilige Höhe h der baulichen Anlage (m) | Erforderlicher Radius abhängig von h | Erforderlicher Mindestradius in m |
---|---|---|
bis 20 | - | 5,00 |
über 20 bis 60 | h/5 | 8,00 |
über 60 bis 100 | h/5 | 12,50 |
über 100 bis 150 | h/6 | 20,00 |
über 150 bis 200 | h/7 | 25,00 |
über 200 | h/8 | 30,00 |
Wenn der erforderliche Sicherheitsradius um den Antennenträger nicht gewährleistet werden kann, sind andere Maßnahmen zu treffen, z. B. Montage von Auffangnetzen.