Bemerkung des Betriebes: |
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• | Legen Sie fest, wer für welche Aufgaben des Arbeitsschutzes im Betrieb verantwortlich ist. Deutlich machen, dass jeder Vorgesetzte in seinem Zuständigkeitsbereich auch für den Arbeitsschutz verantwortlich ist. | |
• | Aufgaben schriftlich übertragen unter Angabe | |
| - | der übertragenen Pflichten, | |
| - | der Befugnisse, | |
| - | des Namens des Verpflichteten sowie | |
| - | Unterschrift des Unternehmers und des Verpflichteten (z.B. Arbeitsvertrag, gesonderte Übertragung von Unternehmerpflichten). | |
• | | Mitarbeiter über ihre Pflichten im Arbeitsschutz informieren: | |
| - | Vorschriften und innerbetriebliche Anweisungen einhalten, | |
| - | Maschinen, Geräte und sonstige Arbeitsmittel bestimmungsgemäß verwenden, | |
| - | Persönliche Schutzausrüstungen benutzen, | |
| - | Unternehmer, Vorgesetzte und deren Beauftragte in Bezug auf Arbeitsschutz unterstützen, | |
| - | bei unmittelbar drohender Gefahr im Rahmen der eigenen Möglichkeiten tätig werden und unverzüglich den Vorgesetzten informieren, | |
| - | Gefährdungen und Mängel am Arbeitsplatz, die der Mitarbeiter nicht selber beseitigen kann, umgehend melden. | |
• | | Zusammenarbeit im Arbeitsschutz organisieren, z.B. in einem Arbeitsschutzausschuss. Dabei Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragter, Betriebsarzt und gegebenenfalls Betriebsrat einbinden. | |