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Abschnitt 1.2 - Erfüllung der Arbeitsschutzpflichten organisieren

Bemerkung des Betriebes:
Legen Sie fest, wer für welche Aufgaben des Arbeitsschutzes im Betrieb verantwortlich ist. Deutlich machen, dass jeder Vorgesetzte in seinem Zuständigkeitsbereich auch für den Arbeitsschutz verantwortlich ist.
Aufgaben schriftlich übertragen unter Angabe
-der übertragenen Pflichten,
-der Befugnisse,
-des Namens des Verpflichteten sowie
-Unterschrift des Unternehmers und des Verpflichteten (z.B. Arbeitsvertrag, gesonderte Übertragung von Unternehmerpflichten).
Mitarbeiter über ihre Pflichten im Arbeitsschutz informieren:
-Vorschriften und innerbetriebliche Anweisungen einhalten,
-Maschinen, Geräte und sonstige Arbeitsmittel bestimmungsgemäß verwenden,
-Persönliche Schutzausrüstungen benutzen,
-Unternehmer, Vorgesetzte und deren Beauftragte in Bezug auf Arbeitsschutz unterstützen,
-bei unmittelbar drohender Gefahr im Rahmen der eigenen Möglichkeiten tätig werden und unverzüglich den Vorgesetzten informieren,
-Gefährdungen und Mängel am Arbeitsplatz, die der Mitarbeiter nicht selber beseitigen kann, umgehend melden.
Zusammenarbeit im Arbeitsschutz organisieren, z.B. in einem Arbeitsschutzausschuss. Dabei Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragter, Betriebsarzt und gegebenenfalls Betriebsrat einbinden.