DGUV Information 209-008 - Einrichten von Pressen

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Abschnitt 25 - 25 Absicherung von Bandanlagen

Weil die Einzel-Absicherung aller Gefahrstellen von Bandanlagen sehr aufwändig ist, werden Bandanlagen in der Regel weiträumig durch Umzäunungen abgesichert.

Damit lange nachlaufende Bewegungen der Einzelmaschinen einer Bandanlage nicht erreicht werden können oder der Zugang zur "Unzeit" verhindert wird, sind Umzäunungen erforderlich, deren Zugangstüren beim Bandanlagen-Automatikbetrieb zugehalten werden.

Einricht-Bewegungen der Einzelmaschinen von Bandanlagen oder Bandbewegungen bei geöffneten Umzäunungs-Zugangstüren oder Zugänglichkeit des Pressen-Werkzeugeinbauraums von der Pressen-Bedienseite müssen zum Personenschutz im Tippbetrieb durchgeführt werden (mit Ortsbindung/ohne Ortsbindung i. V. m. langsamer Geschwindigkeit ≤ 2m/min).

Ketten oder Umwehrungen sind wegen leichter Übersteigbarkeit zur Bandanlagen-Absicherung nicht ausreichend.

Aufgrund der bestehenden Absturzgefahr in Schlaufengruben benötigen diese eine Absturzsicherung, zum Beispiel in Form einer Umwehrung.

Für erforderliche Arbeiten in Schlaufengruben ist ein sicherer Abgang zwingend erforderlich.