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Abschnitt 5.2 - 5.2 Prüfung explosivstoffgeschützter Fahrzeuge nach wesentlichen Änderungen

Der Unternehmer hat explosivstoffgeschützte Fahrzeuge nach wesentlichen Änderungen vor Wiederinbetriebnahme durch eine anerkannte Stelle erneut prüfen zu lassen.

Wesentliche Änderungen sind z.B. solche, die den Explosivstoffschutz betreffen.

Als Prüfstelle ist z.B. die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Unter den Eichen 87, 12205 Berlin, anerkannt.

Für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge sind anerkannt z.B. die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig und die Technischen Überwachungsorganisationen.