TRBS 1201 Teil 4 - TR Betriebssicherheit 1201 Teil 4

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Anhang 4 TRBS 1401 Teil 4 - Prüfung von Aufzugsanlagen hinsichtlich der Schnittstelle Aufzug - Gebäude

Inhalt
1Anwendungsbereich
2Begriffsbestimmungen
3Prüfungen und Nachweisführungen
4Hinweise

Vorwort

Dieser Anhang dient dazu, dass die Schnittstellen zwischen Aufzug und der baulichen Anlage erkannt und ggf. erforderliche Prüfungen festgelegt werden können. Grundlage hierfür sind auch Dokumente aus anderen Rechtsvorschriften, die einerseits mögliche Gefährdungen an den Schnittstellen zwischen Aufzugsanlage und dem Gebäude darlegen und andererseits Doppelprüfungen vermeiden. Dieser Anhang greift nicht in Regelungen anderer Rechtsvorschriften ein. Da nicht immer Festlegungen zu Prüfvorgaben bestehen, ist der Tabelle A4-1 unter Abschnitt 3 in diesem Anhang auch zu entnehmen, welche Punkte in der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV zu betrachten sind.

Die ZÜS berücksichtigt bei der Beurteilung zur sicheren Verwendung der Aufzugsanlage entweder im Rahmen einer Ordnungsprüfung die notwendigen gültigen Dokumente - die in anderen relevanten Rechtsbereichen (vgl. Abschnitt 3 in diesem Anhang) gefordert sind - oder führt die technische Prüfung ggf. selbst durch.

1 Anwendungsbereich

Dieser Anhang ergänzt die TRBS 1201 Teil 4 um besondere Anforderungen an Prüfungen der Schnittstelle zwischen Aufzugsanlage und Gebäude.

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Brandmeldeanlage

Brandmeldeanlage ist eine Gefahrenmeldeanlage aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, um Ereignisse von Brandmeldern zu empfangen, auszuwerten und Reaktionen einzuleiten.

2.2 Feuerwehraufzug

Siehe Begriffsbestimmung 2.1 in TRBS 1201 Teil 4 Anhang 3 "Anforderungen an Prüfungen von Feuerwehraufzügen".

2.3 Brandfall-/Evakuierungssteuerung

Steuerung, die im aktivierten Zustand einen Aufzug in den Zustand versetzt, dass dieser sich in eine vordefinierte Haltestelle bewegen kann.

2.4 Evakuierungsaufzug

Aufzug, der durch die aktivierte Brandfall-/Evakuierungssteuerung in den Zustand versetzt ist, dass dieser zur barrierefreien Evakuierung von Personen im Notfall verwendet werden kann.

2.5 Feuerlöschanlage

Eine Feuerlöschanlage ist eine ständig betriebsbereite automatische Löschanlage, die einen Brand mit einem Löschmittel löscht.

2.6 Schachtentrauchung

Schachtentrauchung ist eine baurechtlich vorgeschriebene Maßnahme zur Rauchableitung im Fahrschacht; hierzu zählt z. B. eine Öffnung im Fahrschacht. Diese Öffnung darf, je nach Bauordnung der Länder, durch einen im Brandfall selbsttätig öffnenden Abschluss verschlossen werden.

2.7 Wirk-Prinzip-Prüfung

Siehe Begriffsbestimmung 2.4 in TRBS 1201 Teil 4 Anhang 3 "Anforderungen an Prüfungen von Feuerwehraufzügen".

3 Prüfungen und Nachweisführungen

Folgende Rechtsbereiche gelten an der Schnittstelle zwischen Aufzug und Gebäude:

Baurecht, Umweltrecht,
Arbeitsschutz und Produktsicherheit

In der nachfolgenden Tabelle A4-1 sind die relevanten Anlagen, Baugruppen, Komponenten bzw. Bauteile und deren ggf. vorhandene Prüfvorgaben aus dem jeweiligen Rechtsbereich und die Nachweisführenden aufgeführt. Die in der Tabelle A4-1 aufgeführten Punkte sind nur heranzuziehen, wenn diese in Zusammenhang mit der sicheren Verwendung der Aufzugsanlage stehen. Erläuterungen siehe Tabellenende.

Tab. A4-1
Relevante Anlagen, Baugruppen, Komponenten bzw. Bauteile und deren ggf. vorhandene Prüfvorgaben aus dem jeweiligen Rechtsbereich

Anlage/Baugruppe/ Komponente/BauteilGeregelte Prüfvorgabe  1) aus o. g. Rechtsbereichen Nachweisführung durch:Prüfung durch die ZÜS
(Tätigkeitsbereich Aufzugsanlagen)
Ordnungsprüfung  2)Techn. Prüfung 3)
einmal 4)wiederk.einmalwiederk.
1Brandmeldung
1.1Brandmeldeanlage bei flächendeckender Überwachung(x)PrüfSVxx
1.2Brandmeldeanlage
  • Zulässigkeit/Positionierung der Rauchmelder im Schacht

(x)PrüfSVx
1.3Brandmeldeanlage
  • Rauchmelder im Schacht

  • Rauchmelder im Triebwerks-/ Rollenraum

(x)PrüfSVxx
1.4Feuerwehraufzugsiehe TRBS 1201-4 Anhang 3 "Anforderungen an Prüfungen von Feuerwehraufzügen"
1.5Automatische Evakuierung vom Aufzug im Brandfall
  • über bauseitige BMA

(x)wenn BMA, dann W-P-P, PrüfSVxx
1.6Automatische Evakuierung vom Aufzug im Brandfall
  • statische Brandfallsteuerung

  • halb dynamische Brandfallsteuerung

  • dynamische Brandfallsteuerung

  • Evakuierungssteuerung

xZÜS-SV ggf. in Begleitung eines Fachkundigen für BMAxx
1.7Evakuierungsaufzug
  • automatischer Evakuierungsbetrieb

  • unterstützter Evakuierungsbetrieb

  • Remote-Evakuierungsbetrieb

(x)ZÜS-SVxx
1.8Brandmeldeanlage
  • Rauchmelder im Schacht

    • Aktivierung der Schachtentrauchung (im Brandfall selbsttätig öffnender Abschluss) durch BMA

(x)wenn BMA, dann W-P-P, PrüfSVxx
2Schachtentrauchung
2.1Schachtentrauchung als im Brandfall selbsttätig öffnender Abschluss
  • Eignung

-Arbeitgeberx
2.2Schachtentrauchung als im Brandfall selbsttätig öffnender Abschluss
  • autarkes System

    • Raucherkennung im Schacht (Positionierung nach Herstellerangabe)

-Hersteller (Schachtentrauchung)x
2.3Schachtentrauchung als im Brandfall selbsttätig öffnender Abschluss
  • autarkes System

  • Wartung und wiederkehrende Prüfung des Systems

-Wartungsbetrieb (bP für RWA)x
2.4Schachtentrauchung als im Brandfall selbsttätig öffnender Abschluss
  • Anforderungen an den Wetterschutz

-Arbeitgeberxx
2.5Schachtentrauchung (Fahrschachtbe- und Entlüftung) mit im Brandfall selbsttätig öffnendem Abschluss bei Aufzugsstörung mit eventuellem Personeneinschluss
  • Aktivierung der Rauchableitung bei Aufzugsstörung

-Arbeitgeberxx
2.6Schachtentrauchung ohne im Brandfall selbsttätig öffnendem Abschluss
  • Anforderungen an den Wetterschutz

-Arbeitgeberxx
2.7Schachtentrauchung (Fahrschachtbe- und Entlüftung) ohne im Brandfall selbsttätig öffnendem Abschluss bei Aufzugsstörung mit eventuellem Personeneinschluss
HINWEIS: Bei Behinderung der dauerhaften Durchlässigkeit kann die Belüftung des Fahrkorbes eingeschränkt sein.
-Arbeitgeberxx
3Instandhaltung
3.1Zugänglichkeit für Aufzugsfremde zum Triebwerksraum, Rollenraum und Fahrschacht zur Prüfung und Wartung, wie z. B. Klimageräte, Brandmelder, elektrische Installation Gebäude-Arbeitgeberx
3.2Instandhaltung und Reinigung von (teilumwehrten) Panoramaaufzügen
  • Instandhaltungskonzept

  • Reinigungskonzept

xArbeitgeberx
4Kennzeichnung
4.1Kennzeichnung der Traglast von Anschlagpunkten im Triebwerksraum, Rollenraum und Fahrschacht zum Heben von Lasten xZÜS-SVxx
4.2Kennzeichnung der Traglast von Anschlagpunkten für PSAgAxZÜS-SVxx
4.3Gefahrstoffe im Umfeld der Aufzugsanlage (z. B. Asbest, Radon)xArbeitgeberx
4.4Biostoffe im Umfeld der Aufzugsanlage (z. B. Tierkot)xZÜS-SVx
5Aufzug (bauliche und anlagentechnische Anforderungen und gebäudespezifische Genehmigungen)
5.1Beleuchtung der Zugänge und Zugangswege (z. B. auf dem Dach des Gebäudes)xZÜS-SVxx
5.2Zugang zum Triebwerks-/Rollenraum und Schachtgrube (Leitern, Treppen, Geländer ...)xZÜS-SVxxxx
5.3Aufzugsschacht
  • Material:

    • statische Eigenschaften

    • dynamische Eigenschaften

xTragwerksplaner5)
5.4Aufzugsschacht
  • Material:

    • Brennbarkeit

xbei Bauabnahme Fachbauleiter Brandschutz nach Baurecht5)
5.5Aufzugsschacht
Verkleidungen/Umkleidungen
  • Schacht aus brennbaren Baustoffen, z. B. Holzschacht

  • nicht brennbare Verkleidung erforderlich

xbei Bauabnahme Fachbauleiter Brandschutz nach Baurecht5)
5.6Schachtgerüst
(zusätzlich zum Aufzugsschacht)
Materialeigenschaften und Montage
  • Schienenbefestigung

  • Nachweise über Eigenschaften der Befestigungselemente

  • Schweißnachweise

  • Korrosionsschutz

  • Festigkeitsprotokolle Beton

(x)Hersteller (Schachtgerüst)5)
5.7Aufzugsschacht/Schachtgerüst
Physikalische Eigenschaften
  • Temperatureinwirkungen auf Benutzer

  • Feuchtigkeitseintritt

(x)Arbeitgeberx
5.8Aufzugsschacht/Schachtgerüst
  • Befestigung/Korrosion

(x)ZÜS-SVxx
5.9Schachttür
  • brandschutztechnischer Anschluss

-bei Bauabnahme Fachbauleiter Brandschutz nach Baurechtx
5.10Schacht-Schiebetür mit vorgesetzter Brandschutztür/Brandschutzvorhang
  • Eignung

  • Qualität

  • Einbau

(x)Brandschutz nach Baurecht in der Planung bei Bauabnahme
Fachbauleiter Brandschutz nach Baurecht
x
5.11Schacht-Schiebetür mit vorgesetzter Brandschutztür
  • Feststellanlage für Feuerschutzabschlüsse (FSA)

-Errichterbescheinigung Fachkraft für Feststellanlagenxx
5.12Schacht-Schiebetür mit vorgesetzter Brandschutztür
  • Brandschutztür mit lang nachleuchtendem Griff

-Arbeitgeberxx
5.13Automatische Evakuierung vom Aufzug im Brandfall
  • durch ein eigenes autarkes System mit Rauchmeldern vor dem Schacht-zugang

-Arbeitgeberxx
5.14Feuerlöschanlage im Triebwerksraum/ Rollenraum oder vor Schachttüren
  • Sprinkler (falls vorhanden)

(x)PrüfSVxx
5.15Feuerlöschanlage im Triebwerksraum/ Rollenraum oder vor Schachttüren
  • Löschwasserkontamination

-regionale Umweltbehördex
Arbeitgeber = Arbeitgeber nach § 2 Absatz 3 BetrSichV, z. B. im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
BMA = Brandmeldeanlage
PrüfSV = Prüfsachverständige nach Baurecht
PSAgA = persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
RWA = Rauch- und Wärmeabzugsanlage (Rauchableitung)
W-P-P = Wirkprinzipprüfung
bP = befähigte Person
ZÜS-SV = Sachverständige einer zugelassenen Überwachungsstelle

4 Hinweise

4.1 Konformitätsbewertungsverfahren

Bei den vorgenannten Prüfungen müssen gemäß § 15 Absatz 1 Satz 4 BetrSichV Prüfinhalte, die bereits im Rahmen von Konformitätsbewertungsverfahren geprüft und dokumentiert wurden, nicht erneut geprüft werden.

4.2 Baurechtliche Vorschriften

Baurechtliche Vorschriften können je nach Bundesland und/oder baulicher Anlage unterschiedlich sein.

4.3 Betreiberverpflichtungen

Betreiber sind u. a. dazu verpflichtet, die zur Durchführung der Prüfung erforderlichen Unterlagen auf Verlangen der zugelassenen Überwachungsstelle unverzüglich vorzulegen, siehe § 7 Absatz 5 Nummer 2 Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG).

4.4 Gebäudespezifische Genehmigungsunterlagen

Hierzu gehören z. B. Planfeststellungen, Baugenehmigungen, Brandschutzkonzepte, Steuerungskonzepte für sicherheitstechnische Anlagen (Brandfallsteuermatrix), umweltrechtliche Genehmigungen. Sie können bei der Prüfung, sofern erforderlich, herangezogen werden.

x Prüfvorgabe besteht, (x) Prüfvorgabe kann bestehen, - keine Prüfvorgabe vorhanden

x Prüfung auf Vorhandensein eines zum Zeitpunkt der Prüfung gültigen und rechtsverbindlichen Dokuments erforderlich

x Prüfung erforderlich

Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme oder Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung

Hinweis 4.1 beachten