Abschnitt 14 - 14. Brandbekämpfungsplan
Entsprechend dem Risiko für die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Bränden und Explosionen kann ein Brandbekämpfungsplan erforderlich sein.
In diesem ist festzulegen:
wie die Löschanlagen beschaffen sein müssen
wie der Betriebsablauf unter dem Gesichtspunkt des Brandschutzes optimal zu gestalten ist
wie der Brandalarm ausgelöst wird
was zur Rettung der Mitarbeiter und zur Bekämpfung des Brandes zu geschehen hat
In diesem Zusammenhang ist auch zu denken an die:
rechtzeitige Alarmierung aller Mitarbeiter
Räumung gefährdeter Gebäude über festgelegte und gekennzeichnete Fluchtwege
Bergung wichtiger Unterlagen, wertvoller Teile oder auch gefährlicher Stoffe, z.B. Gasflaschen, aus dem Gefahrenbereich
Die Brandbekämpfung durch Betriebsangehörige muss ebenso geregelt sein, wie:
das Einweisen der herbeigerufenen Feuerwehr
das Einschalten der Notbeleuchtungund Notstromversorgung
das Öffnen der Zufahrten
Wichtige organisatorische Hinweise und Anregungen enthält DIN 14096 "Brandschutzordnung".
Feuerwehrpläne nach DIN 14095 "Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen" sollen
schnelles Auffinden des Brandobjektes
und
richtige Beurteilung der Lage
sicherstellen.
Sie sind insbesondere wichtig bei großräumigen, unübersichtlichen Betriebsanlagen und für Bereiche, in denen die Löschtrupps besonders gefährdet sind.
Damit diese Ziele erreicht werden, müssen Feuerwehrpläne ständig aktualisiert werden.
Wo der Einsatz der Feuerwehr nicht in besonderen Plänen mit der Feuerwehreinsatzleitung festgelegt ist und die Feuerwehr weder diese Pläne noch die Schlüssel der im Brandfall zu öffnenden Türen und Tore verwahrt, müssen Einweiser für die anrückende Feuerwehr gestellt werden, welche die betrieblichen Gegebenheiten genau kennen.