Anlage 1 TRR 532
Muster
Bescheinigung über die wiederkehrende Prüfung einer
Rohrleitung nach § 30b Abs. 1 DruckbehV
Betreiber: . . . . . . . . . .
Kennzeichnung der Rohrleitung: . . . . . . . . . .
zul. Betriebsüberdruck [bar]: . . . . . . . . . .
zul. Betriebstemperatur [°C]: . . . . . . . . . .
Prüfunterlagen: . . . . . . . . . .
Bescheinigungen vorausgegangener Prüfungen, z. B. Prüfakte mit letzter Prüfbescheinigung vom: . . . . . . . . . .
Durchflußstoff(e)
Bezeichnung: . . . . . . . . . .
Stoffeigenschaften nach § 3 Abs. 10 DruckbehV: . . . . . . . . . .
Umfang der Prüfung (2)
[ ] äußere Prüfung | [ ] Druckprüfung | [ ] Ersatz der Druckprüfung | [ ] ergänzende Prüfungen |
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Äußere Prüfung
1. | Wandungen: Befund: . . . . . . . . . . Maßnahmen: . . . . . . . . . . |
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2. | Auflagerungen: Befund: . . . . . . . . . . Maßnahmen: . . . . . . . . . . |
3. | Prüfung der Ausrüstung: |
3.1 | Sicherheitseinrichtung gegen Drucküberschreitung Art: . . . . . . . . . . Ansprechdruck (bar): . . . . . . . . . . Schaltpunkt: . . . . . . . . . . Einbauort: . . . . . . . . . . |
3.2 | Weitere Sicherheitseinrichtungen: Art: . . . . . . . . . . Eignung: . . . . . . . . . . Einbauort: . . . . . . . . . . [ ] Funktion wird durch andere Ausrüstungsteile nicht beeinträchtigt. |
3.3 | Die Ausrüstung entspricht [ ] der Abnahmeprüfbescheinigung [ ] der Bescheinigung über die Prüfung nach § 39a DruckbehV vom: . . . . . . . . . . |
3.4 | Die funktionale Verbindung von Sicherheitseinrichtung(en) und Rohrleitung während des Betriebes ist sichergestellt. [ ] |
Druckprüfung
[ ] Flüssigkeitsdruckprüfung | [ ] Gasdruckprüfung |
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Prüfdruck: . . . . . bar | Prüfdruck: . . . . . . . bar |
Prüfmedium: . . . . . . . . . . | Prüfmedium: . . . . . . . . . . |
Ersatz der Druckprüfung
[ ] | zerstörungsfreie Prüfungen: Art Umfang: |
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[ ] | Dichtigkeitsprüfung: Druck [bar]: Medium: |
[ ] | sonstige Prüfungen: |
Befund:
Maßnahmen:
Bewertung:
Die Rohrleitung/Rohrleitungsteil(e) befindet/befinden sich nach dem Ergebnis der Prüfung für die vorgesehene Betriebsweise in ordnungsgemäßem Zustand.
Gegen den Weiterbetrieb bestehen insoweit keine sicherheitstechnischen Bedenken.
Bemerkungen:
Hinweis:
Diese Leitung unterliegt wiederkehrenden Prüfungen. Auf § 30b Abs. 1 und Abs. 4 DruckbehV wird hingewiesen.