TRR 532 - TR Druckbehälterverordnung - Rohrleitungen 532

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Anlage 1 TRR 532

(1)

Muster

Bescheinigung über die wiederkehrende Prüfung einer
Rohrleitung nach § 30b Abs. 1 DruckbehV

Betreiber: . . . . . . . . . .
Kennzeichnung der Rohrleitung: . . . . . . . . . .
zul. Betriebsüberdruck [bar]: . . . . . . . . . .
zul. Betriebstemperatur [°C]: . . . . . . . . . .

Prüfunterlagen: . . . . . . . . . .

Bescheinigungen vorausgegangener Prüfungen, z. B. Prüfakte mit letzter Prüfbescheinigung vom: . . . . . . . . . .

Durchflußstoff(e)

Bezeichnung: . . . . . . . . . .

Stoffeigenschaften nach § 3 Abs. 10 DruckbehV: . . . . . . . . . .

Umfang der Prüfung (2)

[ ] äußere Prüfung[ ] Druckprüfung[ ] Ersatz der Druckprüfung[ ] ergänzende Prüfungen

Äußere Prüfung

1.Wandungen:
Befund: . . . . . . . . . .
Maßnahmen: . . . . . . . . . .
2.Auflagerungen:
Befund: . . . . . . . . . .
Maßnahmen: . . . . . . . . . .
3.Prüfung der Ausrüstung:
3.1Sicherheitseinrichtung gegen Drucküberschreitung
Art: . . . . . . . . . .
Ansprechdruck (bar): . . . . . . . . . .
Schaltpunkt: . . . . . . . . . .
Einbauort: . . . . . . . . . .
3.2Weitere Sicherheitseinrichtungen:
Art: . . . . . . . . . .
Eignung: . . . . . . . . . .
Einbauort: . . . . . . . . . .
[ ] Funktion wird durch andere Ausrüstungsteile nicht beeinträchtigt.
3.3Die Ausrüstung entspricht
[ ] der Abnahmeprüfbescheinigung
[ ] der Bescheinigung über die Prüfung nach § 39a DruckbehV vom: . . . . . . . . . .
3.4Die funktionale Verbindung von Sicherheitseinrichtung(en) und Rohrleitung während des Betriebes ist sichergestellt. [ ]

Druckprüfung

[ ] Flüssigkeitsdruckprüfung[ ] Gasdruckprüfung
Prüfdruck: . . . . . barPrüfdruck: . . . . . . . bar
Prüfmedium: . . . . . . . . . .Prüfmedium: . . . . . . . . . .

Ersatz der Druckprüfung

[ ]zerstörungsfreie Prüfungen:
Art
Umfang:
[ ]Dichtigkeitsprüfung:
Druck [bar]:
Medium:
[ ]sonstige Prüfungen:

Befund:
Maßnahmen:

Bewertung:

Die Rohrleitung/Rohrleitungsteil(e) befindet/befinden sich nach dem Ergebnis der Prüfung für die vorgesehene Betriebsweise in ordnungsgemäßem Zustand.

Gegen den Weiterbetrieb bestehen insoweit keine sicherheitstechnischen Bedenken.

Bemerkungen:

Hinweis:

Diese Leitung unterliegt wiederkehrenden Prüfungen. Auf § 30b Abs. 1 und Abs. 4 DruckbehV wird hingewiesen.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

(2) Amtl. Anm.:

Im Einzelfall können weitere Prüfungen erforderlich sein.