Abschnitt 5.1 - Regelmäßige Kontrollen durchführen
Bemerkung des Betriebes: | |||
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• | Regelmäßige Sicherheitsbegehungen durchführen. Dabei achten auf: | ||
- | Sicherheitsgerechtes Verhalten der Mitarbeiter, | ||
- | Einhaltung und Wirksamkeit der festgelegten Maßnahmen. | ||
• | Bei den Überprüfungen nach Bedarf Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte und Betriebsrat einbeziehen. |