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Abschnitt 5.1 - Regelmäßige Kontrollen durchführen

Bemerkung des Betriebes:
Regelmäßige Sicherheitsbegehungen durchführen. Dabei achten auf:
-Sicherheitsgerechtes Verhalten der Mitarbeiter,
-Einhaltung und Wirksamkeit der festgelegten Maßnahmen.
Bei den Überprüfungen nach Bedarf Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte und Betriebsrat einbeziehen.