Abschnitt 5 TRGL 161 - Rohrbuch (1)
Im Zuge der Überwachung sind die Eintragungen im Rohrbuch (TRGL 151 Anlage 1) zu kontrollieren.
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Im Zuge der Überwachung sind die Eintragungen im Rohrbuch (TRGL 151 Anlage 1) zu kontrollieren.