DGUV Information 213-106 - Explosionsschutzdokument

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Abschnitt 4.1 - 4.1 Was ist ein brennbarer Stoff?

Brennbare Stoffe können in Gegenwart von Luftsauerstoff oder anderer Oxidationsmittel entzündet werden. Für den Explosionsschutz sind dabei solche Stoffe relevant, die als Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube vorliegen. Ob Stoffe brennbar sind, geht unter anderem aus der Klassifizierung nach CLP-Verordnung - z. B. wenn dort Gase oder Flüssigkeiten als "entzündbar" eingestuft sind -, aus dem Sicherheitsdatenblatt oder der Kennzeichnung des Stoff(gebind)es hervor. Letztere enthält bei brennbaren Stoffen häufig das Piktogramm der Flamme (GHS02). Die Beschreibung der Gefahr (H-Sätze, z. B. H224, H225 und H226) enthält das Wort "entzündbar", z. B. "Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar".

Bei brennbaren Stäuben ist hingegen zu beachten, dass diese nur in bestimmten Fällen als entzündbar gekennzeichnet sind.

Brennbare Stoffe können auch im Verlauf von Verfahren und Prozessen oder der Verarbeitung von Materialien entstehen. Beispiele hierfür sind:

  • Entwicklung von Wasserstoff beim Laden von (bestimmten) Batterien für Arbeitsmaschinen (z. B. Flurförderzeuge, Hubarbeitsbühnen),

  • Zerspanungsreste bei der Bearbeitung von Werkstücken aus z. B. Aluminium, Kunststoffen oder Holz.

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Abb. 2
Gefahrenpiktogramm GHS02 "Flamme"

Im Folgenden werden mit dem Begriff "brennbare Stoffe" Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube bezeichnet, die im Gemisch mit Luft oder einem anderen Oxidationsmittel entzündet werden können.