DGUV Information 202-107 - Schwimmen Lehren und Lernen in der Grundschule Bewegungserlebnisse und Sicherheit am und im Wasser

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Abschnitt 6.2 - 6.2 Bewertung und Benotung in den Niveaustufen

Der Schwimmunterricht auf der Niveaustufe "Wassergewöhnung" ist benotungsfrei. Entwicklungsförderliche Formen des Bewertens sind erwünscht. Das Lernen auf dieser Niveaustufe erfolgt ohne Leistungsdruck.

Die nachfolgenden Tabellen 10, 11 und 12 zeigen mögliche Formen der Ermittlung, Bewertung und Benotung von Leistungen im Schwimmunterricht der Grundschule.

Die Benotung der Lernleistung auf der Niveaustufe Grundfertigkeiten erfolgt im Rahmen der im Kapitel 4 "Niveaustufen der Könnensentwicklung im Schwimmunterricht" vorgestellten Komplexübung zur Entwicklung der Grundfertigkeiten des Schwimmens.

Die dargestellten Teilbewegungen der Komplexübung können mit Hilfe von Punkten in einer Note "Grundfertigkeiten" zusammengeführt werden.

Über die Niveaustufen drei und vier erfolgt im Schwimmunterricht eine progressions-abhängige Benotung in den Kompetenzbereichen. Das Erreichen der Niveaustufe 4 Sicher Schwimmen Können entspricht dabei den Anforderungen der Note 1; das Erreichen der Niveaustufe drei Basisstufe Schwimmen Können entspricht den Anforderungen der Note 3.

Die nachgewiesene Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenz bzw. weitere in den Lehrplänen / Bildungsplänen der Länder ausgewiesenen Kompetenzbereiche sollten über eine eigene Note in die Bewertung eingehen (25 %).

Die Benotung in den Niveaustufen wird mit der nachfolgenden Tabelle verdeutlicht.

Tabelle 10
Benotung in den Niveaustufen

BenotungNoteKompetenzerwartungen
1. NoteKomplexübung (Grundfertigkeiten)
114-13 Teilpunkte
212-11 Teilpunkte
310-8 Teilpunkte
47-6 Teilpunkte
55-3 Teilpunkte
2. NoteSicher Schwimmen Können (4. Niveaustufe) erreicht
1
  • Sprung ins tiefe Wasser, anschließend 15 Minuten schwimmen und mindestens 200 m in einer beliebigen Schwimmart zurücklegen oder

  • Kopfsprung ins tiefe Wasser, anschließend 100 m in einer Schwimmart mit Zeitbegrenzung (maximal 3:30 Minuten) schwimmen und 100 m in einer zweiten Schwimmart ohne Zeitbegrenzung zurücklegen

  • das Wasser ohne Hilfsmittel selbstständig verlassen

Basisstufe Schwimmen Können (3.Niveaustufe) übertroffen
2
  • beliebiger Sprung ins tiefe Wasser, anschließend 100 m ohne Zeitbegrenzung schwimmen (davon 50 m in Bauch- und 50 m in Rückenlage)

  • das Wasser ohne Hilfsmittel selbstständig verlassen

Basisstufe Schwimmen Können (3.Niveaustufe) erreicht
3
  • beliebiger Sprung ins tiefe Wasser, anschließend 100 m in einer beliebigen Schwimmart ohne Zeitbegrenzung schwimmen (der Wechsel der Schwimmart ist erlaubt)

  • das Wasser ohne Hilfsmittel selbstständig verlassen

Mindeststandard erreicht
4
  • einen beliebigen Sprung ins tiefe Wasser durchführen und anschließend 50 m in einer beliebigen Schwimmart ohne Zeitbegrenzung schwimmen (der Wechsel der Schwimmart ist erlaubt)

  • das Wasser ohne Hilfsmittel selbstständig verlassen

Mindeststandard nicht erreicht
5
  • einen beliebigen Sprung ins tiefe Wasser durchführen und anschließend 15 m ohne Hilfsmittel in einer Technik im Tiefwasser oder 25 m mit Hilfsmittel in einer beliebigen Schwimmart (-lage) ohne Zeitbegrenzung schwimmen (der Wechsel der Schwimmlage ist erlaubt)

  • das Wasser ohne Hilfsmittel selbstständig verlassen

3. NoteSpringenTauchen
1Kopfsprung plus 2 Sprungvarianten vom Startblock ins Tiefwasservon der Wasseroberfläche Gegenstand aus Tiefwasser holen (ca. 2 m) und 8 m Streckentauchen (Abstoß vom Rand)
23 Sprungvarianten ins Tiefwasser vom Startblock oder 1 m-Brettvon der Wasseroberfläche Gegenstand aus Tiefwasser (ca. 2 m) ohne Hilfsmittel kopfwärts abgetaucht holen
33 Sprungvarianten ins Tiefwasser vom BeckenrandGegenstand aus Tiefwasser holen (ca. 2 m) oder 5 m Streckentauchen (Abstoß vom Rand)
4Sprung ins Tiefwasser vom BeckenrandGegenstand aus schultertiefem Flachwasser holen
5Sprung vom BeckenrandGegenstand aus hüfttiefem Flachwasser holen
4. NoteSelbstkompetenzSozialkompetenzMethodenkompetenz
über Kriterienkatalogüber Kriterienkatalogüber Kriterienkatalog
115-1415-1415-14
213-1113-1113-11
310-910-910-9
48-68-68-6
55-35-35-3

Tabelle 11
Komplexübung zur Benotung von Grundfertigkeiten

PunkteAnforderungen
erfülltnicht erfüllt
Phase 01 - Abstoß von der Beckenwand und Gleiten in Bauchlage
10Beine gehockt, beide Füße berühren fest die Beckenwand, kurze und tiefe Einatmung durch den Mund, kräftiger Abstoß
10Gleiten in gestreckter und angespannter (strömungsgünstiger) Körperlage an bzw. unter der Wasseroberfläche bei gleichzeitiger Ausatmung durch Mund und Nase bis zu einem markierten Bereich (etwa in 5 m Entfernung)
Phase 02 - Rolle vorwärts und Einnahme einer senkrechten Körperposition
10Kopf- und rumpfgesteuerte Rolle um die Breitenachse (Hockposition)
10Aufrichten des Körpers durch Hand- und Kopfsteuerung mit anschließendem Blick in Schwimmrichtung (ca. drei Sekunden)
Phase 03 - Drehen und Orientieren
10Körperdrehung um 90° in der Längsachse in Richtung Beckenrand
10Orientierung zum markiert Ausstiegspunkt
Phase 04 - Fortbewegen an den Beckenrand und Verlassen des Beckens ohne Hilfsmittel
10Fortbewegung bis zum markierten Ausstiegspunkt
10Wasser selbstständig verlassen
Phase 05 - Fußsprung und widerstandsarmes Eintauchen
10Beidbeinig kräftiger Absprung nach vornoben
10Widerstandsarmes (Spritzer freies) fußwärtiges Eintauchen in gestreckter Körperlage
Phase 06 - Einnahme der Sitzposition am Beckengrund und Ausatmung
10Körper gleitet neben dem Tauchring in die Sitzposition, der Oberkörper bleibt aufrecht, Unterstützung des Abtauchens in die Sitzposition ggf. durch seitliches, körpernahes paddeln mit den Händen
10Kontinuierliches und deutlich sichtbare Ausatmung durch Mund und Nase
Phase 07 - Auftauchen und Präsentation des Tauchrings
10Erkennen und Ergreifen des Tauchringes mit einer Hand
10Auftauchen nach kräftigem Abstoß vom Beckengrund mit beiden Füßen und deutlich erkennbare Präsentation des Tauchring durch Hochhalte außerhalb der Wasseroberfläche
Gesamt: 14 P.