DGUV Information 209-019 - Sicherheit bei der Blechverarbeitung

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Hebeklemmen

Hebeklemmen (siehe auch Abschnitt 13 der DGUV Information 209-013) sind besonders für Grobbleche ein bewährtes Lastaufnahmemittel (Abbildung 6). Sie werden sowohl beim waagerechten als auch beim lotrechten (senkrecht oder vertikal) Transport eingesetzt. Im Unterschied zu einfachen Haken und Klauen wird dabei die Last zwischen Klemmbacken gespannt. Die Klemmkräfte werden durch die Last selbst erzeugt. Derartige lastschließende Hebeklemmen müssen eine Verriegelung haben, die das selbstständige Lösen der Last verhindert. Dabei gilt, dass die Haltekraft mit der Klemmkraft wächst.

Das Herausrutschen der Last aus einer Hebeklemme kann verschiedene Ursachen haben:

  • Umkippen des Blechs nach dem Absetzen

  • Verschleiß der Klemmbacken

  • Wendevorgänge mit Blechen und Blechkonstruktionen

  • Anstoßen oder Pendeln der Last

  • Mangelnde Funktionsfähigkeit des Hebelsystems der Klemme

  • Einsetzen einer ungeeigneten Klemme

  • für die zu transportierende Last und den Transportvorgang nicht geeignete Hebeklemme (Greifbereich, Tragfähigkeit usw.)

  • auffällige Mängel der Hebeklemme

  • Beschichtungen, Walzzunder und Verschmutzungen auf dem Blech, die die Haltesicherheit beeinträchtigen können

  • im Greifbereich verbogenes, abgeflachtes oder angeschrägtes Blech

  • Hebeklemme, die nicht bis zum Maulgrund auf das Blech gesetzt worden ist

  • Spannen von mehr als einem Blech in die Hebeklemme; damit konnten die Klemmbacken nicht auf beiden Oberflächen des Blechs wirken

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Abb. 6
Beispiel Blechgreifer mit Sicherheitsarretierung (Verriegelung)

Hebeklemmen mit einfacher Lagerung der Aufhängeöse lassen eine Schräglage quer zur Gehäusefläche der Hebeklemme nur bis 10 Grad zu. Es werden daher auch Hebeklemmen mit zwei rechtwinklig zueinander angeordneten Gelenken (kardanische Aufhängung) an der Aufhängeöse angeboten, die auch bei Schrägzug die erforderliche Kraft auf das Hebelsystem der Klemme übertragen können.

Lastschließende Hebeklemmen müssen eine Verriegelung haben.
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Abb. 7
Richtiges und falsches Aufnehmen von Lasten mit Hebeklemmen

Die Hebeklemme nimmt die Last korrekt auf, wenn der Maulgrund auf dem Blech aufgesetzt wurde und nur ein Blech transportiert wird (Abbildung 7, links).

Der gefahrlose Umgang mit Hebeklemmen hängt entscheidend vom einwandfreien Zustand des Gehäuses, der Aufhängeöse, der Verbindungsteile, der Verbindungsbolzen, der Klemmteile und der Sicherheitseinrichtungen ab.

Ein Versagen dieser Teile kann unter Umständen schwere Unfälle zur Folge haben. Sie müssen daher durch regelmäßige Prüfungen auf Schäden durch Verschleiß und Korrosion sowie auf andere Schäden, die durch den laufenden Betrieb oder äußere Einwirkungen verursacht sein können, überwacht werden. Die regelmäßigen Prüfungen sind mindestens einmal jährlich von zur Prüfung befähigten Personen durchzuführen.

Bei Hebeklemmen für den senkrechten Transport von Blechen ist ein besonderes Augenmerk auf die Ermittlung der Verschleißgrenze der Klemmteile zu legen.

Da es auch von den Einsatzbedingungen und den aufgenommenen Materialien abhängt, ob die Klemmteile noch weiterverwendet werden können oder ausgetauscht werden müssen, ist eine Verschleißprüfung der Verzahnung nach Angaben des Herstellbetriebs erforderlich (Betriebsanleitung).

Müssen große Bleche während der Bearbeitung an Walzenbiegemaschinen oder Gesenkbiegepressen mit Hilfe von Hebezeugen gehalten werden, ist eine feste Verbindung der Bleche mit dem Lastaufnahmemittel erforderlich. Diese Verbindung kann beispielsweise mit Schraubklemmen hergestellt werden.

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Abb. 8
Vakuumgreifer mit aufgenommenen Riffelblech an der glatten Unterseite für einen zuverlässigen Transport