Bemerkung des Betriebes: |
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• | Führen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit - auch bei Leiharbeitnehmern - eine Erstunterweisung durch. | |
• | Informieren Sie ihre Mitarbeiter über deren Rechte im Arbeitsschutz | |
| - | Maßnahmen und Verbesserungen zum Arbeitsschutz vorschlagen, | |
| - | Beratung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt in Anspruch nehmen, | |
| - | sich in Abhängigkeit von der Gefährdung arbeitsmedizinisch untersuchen lassen, | |
| - | bei unmittelbarer und erheblicher Gefahr durch sofortiges Verlassen des Arbeitsplatzes
in Sicherheit bringen,
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| - | Weisungen, die dem Arbeitsschutz offensichtlich widersprechen, nicht befolgen, | |
| - | sich an den zuständigen Unfallversicherungsträger oder die Arbeitsschutzbehörden wenden, wenn der Arbeitsschutz nicht gewährleistet ist. | |
• | Unterweisungen bei besonderen Anlässen durchführen. Dies sind beispielsweise: | |
| - | geänderte Arbeitsaufgaben, | |
| - | Einsatz neuer Maschinen, | |
| - | erstmalige Verwendung von Gefahrstoffen, | |
| - | neue oder geänderte Arbeitsverfahren oder -abläufe, | |
| - | sicherheitswidriges Verhalten, | |
| - | Unfälle, Beinaheunfälle oder Störungen. | |
• | Wiederholen Sie die Unterweisungen regelmäßig tätigkeitsbezogen, jedoch mindestens einmal im Jahr. Dokumentieren Sie diese. | |