Abschnitt 1 TRG 104 - Geltungsbereich (1)
Diese TRG gilt für die wahlweise Verwendung eines Druckgasbehälters für mehrere Druckgase.
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Diese TRG gilt für die wahlweise Verwendung eines Druckgasbehälters für mehrere Druckgase.