Abschnitt 4.12 - 4.12 Fahrausweisprüfung/Umgang mit Bargeld
Sie müssen - sofern zutreffend - Regelungen für die Fahrausweisprüfung sowie zum Umgang mit Bargeld treffen. Dies beinhaltet mindestens folgende Regelungen:
Vorhalten von Möglichkeiten zur Abrechnung ohne Fremdbeobachtung (z. B. in Dienstabteilen),
Höchstgrenze für mitgeführte Geldbeträge,
Abgabe mitgeführter Geldbeträge an dafür vorgesehenen Orten einschließlich Nutzung geeigneter Verkehrswege,
Maßnahmen bei und nach einem Überfall/Angriff,
Verhaltensmaßnahmen zur Konfliktbewältigung und Deeskalation.